Mining: Hausabriss nun auch von Verwaltungsgerichtshof bestätigt

Foto: Scharinger

MINING (penz). Weil ihr Haus zu nahe an der Grundgrenze gebaut ist, muss Familie Kreilinger in Mining ihr Haus abreißen lassen. Nach der Gemeinde, dem Landesverwaltungsgericht und dem Verfassungsgerichtshof hat das Ehepaar nun auch vom Verwaltungsgerichtshof, als letzte Instanz, den Abbruchbescheid bestätigt bekommen.

Anton und Berta Kreilinger können sich noch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte beschweren und um Entschädigung ansuchen. Zudem besteht laut Bürgermeister Günter Hasiweder noch ein Plan B: Die Garage müsste zurückgebaut und die Traufenhöhe geändert werden.

Alle Hintergrundinfos zum Fall "Hausabriss Kreilinger" und wie es soweit kommen konnte, gibt es hier.

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