Passanten fühlen sich am Stadtplatz belästigt

Es ist nicht verboten, am Stadtplatz zu sitzen und seine Hände aufzuhalten. | Foto: BRS
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BRAUNAU. „Es fehlt uns die gesetzliche Handhabe, um gegen diese Leute vorzugehen“, so ein Beamter der Stadtpolizei Braunau. Seit mehreren Monaten sind am Stadtplatz in Braunau ausländische „Zeitungsverkäufer“ unterwegs. Diese sind durchaus aufdringlich, wie eine Befragung unter Gastgartenbetreibern am Stadtplatz ergab. Sie gaben unisono an, dass es ein echtes Problem sei. „Diese Leute tauchen alle zehn Minuten im Gastgarten auf und belästigen unsere Gäste“, so ein Kellner. Eine Passantin erzählt, dass sie in einer Eisdiele belästigt wurde. "Ich gehe ungern in die Stadt, das interessiert mich nicht mehr“, zeigte sie sich sichtlich verärgert.

Es ist nicht verboten zu betteln

Eva Gaisbauer von der Bezirkshauptmannschaft (BH) Braunau erklärt, dass Betteln grundsätzlich nicht verboten ist. Die Bettelei ist im oö. Polizeistrafgesetz genau geregelt. Dort heißt es: „Wer in aufdringlicher oder aggressiver Weise, wie durch Anfassen oder unaufgefordertes Begleiten oder Beschimpfen, um Geld oder geldwerte Sachen an einem öffentlichen Ort bettelt, … begeht eine Verwaltungsübertretung.“ Nicht erlaubt ist auch das gewerbsmäßige Betteln oder das Betteln mit Kindern. Erich Wührer von der Gewerbeabteilung der BH wusste bis zur Anfrage der BezirksRundschau von den Zeitungsverkäufern nichts. Er bekräftigte jedoch, dass seitens der BH keine irgendwie gelagerten Berechtigungen für einen Zeitungsverkauf vergeben wurden. "Ein Verkauf ist grundsätzlich ein Handel", so Wührer. Man müsse sich aber genau ansehen, was wirklich im Detail dahintersteckt, um eine gezielte Aussage machen zu können.

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