Vorschriften und Tipps
Sicher unterwegs mit E-Scootern

Auf den Straßen des Bezirks sind immer mehr E-Scooter unterwegs. | Foto: Panthermedia/Milkos
  • Auf den Straßen des Bezirks sind immer mehr E-Scooter unterwegs.
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Nachdem in letzter Zeit immer wieder etwas über Unfälle mit E-Scootern zu lesen war, lohnt es sich einmal genauer nachzusehen, was es beim Thema E-Scooter eigentlich alles zu beachten gibt.

BEZIRK. Seit einigen Jahren gibt es sie und jetzt sind sie schon nicht mehr aus dem Straßenverkehr wegzudenken: die E-Scooter. Obwohl es laut Kurt Reiter, Referent für Verkehr und Einsatz beim Bezirkspolizeikommando Braunau, statistisch gesehen mehr Radunfälle gibt, häufen sich in letzter Zeit jedoch Berichte über Unfälle mit E-Scootern. Die meisten Unfälle gibt es im Kreuzungsbereich wegen Vorrangverletzungen oder im Stadtgebiet.

Um Unfällen oder Strafen vorzubeugen, ist es wichtig, die gesetzlichen Regelungen für E-Scooter zu kennen. Seit 1. Juni 2019 sind die wichtigsten Vorschriften für elektrisch betriebene Klein- und Miniroller mit einer höchsten zulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h im §88b der StVo festgehalten.

Die Ausrüstung

Die wenigsten wissen, dass dadurch E-Scooter fast so gehandhabt werden wie Fahrräder. Das heißt, dass sie auch dieselbe Ausrüstung aufweisen müssen. „Die vorhandene Ausrüstung wird auch bei der Unfallaufnahme erhoben“, so Reiter. Nach dem Kauf eines E-Scooters muss diese also unbedingt nachgerüstet werden, falls sie nicht vorhanden ist.

In §88b ist auch geregelt wo E-Scooter fahren dürfen und müssen. Sind Radfahranlagen und Radwege vorhanden, müssen diese auch von E-Scootern benutzt werden. Gibt es diese nicht, dann ist das Fahren auf Fahrbahnen erlaubt, auf denen auch das Fahren mit Fahrrädern gestattet ist. „Das Benutzen von Gehsteigen erscheint oft vorteilhaft, ist aber für E-Scooter-Fahrer nicht erlaubt“, erklärt Reiter. In Fußgängerzonen und Wohnstraßen muss die Geschwindigkeit den Fußgängern angepasst werden.

Helm und Kennzeichen?

Die Helmpflicht gibt es in Österreich nur für Kinder. „Die meisten Unfälle passieren jedoch mit Erwachsenen, da diese auch die häufigsten Nutzer von E-Scootern sind“, so Reiter. Das Tragen eines Helms ist demnach keine Pflicht, aber durchaus empfehlenswert. Ein Kennzeichen brauchen E-Scooter auch nicht. Die Kennzeichenpflicht gibt es in Österreich erst ab Rollern mit einer Leistung über 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit bis zu 45km/h. Diese werden dann als KFZ eingestuft für die ein Füherschein, eine Zulassung und eine Versicherung benötigt wird. Für das Fahren mit E-Scootern gibt es auch eine Promillegrenze, diese liegt in Österreich bei 0,8 Promille.

Vorsicht im Ausland

Wer mit seinem E-Scooter über die Grenze will, der sollte vorsichtig sein. In Deutschland beispielsweise gelten andere Regeln als in Österreich. So muss dort für E-Scooter eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden und das Fahrzeug auch mit einem Versicherungskennzeichen versehen werden. In vielen anderen Ländern sind E-Scooter derzeit sogar noch gänzlich verboten.

Die Wartung

E-Scooter sind grundsätzlich eher wartungsfrei, das heißt, dass per Gesetz kein Service vorgeschrieben ist. Die Hersteller empfehlen allerdings nach einer gewissen Zeit zum Beispiel die Wirksamkeit der Bremsen überprüfen zu lassen. Der ÖAMTC bietet zwar keinen direkten Service für E-Scooter an, jedoch ist so eine Überprüfung auch im Rahmen eines „Fahrradchecks“ möglich.

Ansonsten sollten E-Scooter-Fahrer darauf achten, dass der Akku nicht unter zehn Prozent entladen wird, um möglichst lange etwas davon zu haben. Im Winter und bei längeren Fahrpausen empfiehlt es sich, den Akkustand des E-Scooter bei circa 50 Prozent zu belassen.

E-Scooter Training

Das Land Oberösterreich fördert Trainings für E-Scooter-Fahrer mit einem Zuschuss von 20 Euro pro Person. Da es jedoch zu wenig Nachfrage dafür gibt, bieten derzeit weder Arbö noch ÖAMTC diese Trainings an. Beim ÖAMTC besteht jedoch die Möglichkeit dazu, wenn sich mindestens zehn interessierte Personen melden.

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