Bei Tierquälerei
Tier zu liebe härter durchgreifen

Die völlig verwahrloste Katze musste vom Tierarzt erlöst werden. | Foto: Pfotenhilfe
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In letzter Zeit häufen sich die Fälle von grober Vernachlässigung von Tieren. Laut Tierschützern braucht es härtere Urteile.

BEZIRK BRAUNAU (ebba). Eine sterbenskranke Katze schleppt sich durch das Ortszentrum von Lochen. Das verwahrloste, abgemagerte Tier leidet an Katzenschnupfen und ist am Austrocknen. Die Tierschützer der Pfotenhilfe Lochen nehmen sich des Vierbeiners an. Dem Tierarzt bleibt jedoch am Ende nichts anderes übrig, als die Katze zu erlösen. Am gleichen Tag fangen die Tierschützer einen ausgesetzten, stark abgemagerten Hahn in Lengau ein. Für ihn gibt es noch Rettung.

Etwa zur selben Zeit wird ein schlimmer Fall von „Animal Hoarding“ publik: 68 Hunde hausten völlig verwahrlost und auf engstem Raum bei einer Familie im Bezirk Grieskirchen. Diese war offensichtlich mit der Haltung der kleinen Mischlingshunde total überfordert. Die Hunde waren von oben bis unten zugekotet. Einigen fehlte ein Auge, die Krallen waren viel zu lang und brüchig. Teilweise waren die Hunde dehydriert und unterernährt. Alle 68 Tiere wurden vorübergehend auf Gut Aiderbichl in Maria Schmolln untergebracht.

Zu einem weiteren, unglaublichen Fall von Tierquälerei kam es auf einem Bauernhof im Bezirk Gmunden. 63 Schweine standen bis zu den Bäuchen in ihren eigenen Exkrementen. Sechs verwesende Kadaver und die knöchernen Überreste von mindestens 31 verendeten Schweinen wurden gefunden. Die noch lebenden 63 Schweine waren in sehr schlechtem Zustand und dürften sich von den bereits verendeten Schweinen ernährt haben. Alle Tiere wurden notgeschlachtet.

Der jüngste Fall ereignete sich kurz vor Ostern: In Altheim wurde ein Kater entdeckt, der sich andauernd im Kreis drehte. Die Finder hatten ihn in die Tierklinik gebracht. Dort wurde eine beidseitige Erblindung durch eine unbehandelte Augenentzündung diagnostiziert. Ein Augapfel war schon stark aus der Augenhöhle hervorgetreten. Zusätzlich wurden Blutarmut, Abmagerung und Verstopfung festgestellt. Beide Augen mussten operativ entfernt werden. Die Tierärztin erinnerte sich, dass der Kater bereits im Herbst 2018 mit entzündeten Augen gefunden und in der Tierklinik gesund gepflegt wurde. Als sich die Halterin meldete, wurde ihr das Tier wieder ausgefolgt. Über ein halbes Jahr später wurde der arme Kater nun blind und völlig hilflos gefunden, weil die Halterin ihn nicht behandeln ließ.

Zu milde Strafen

Laut Pfotenhilfe-Geschäftsführerin Johanna Stadler müsse in solchen Fällen härter durchgegriffen werden. „Das Gesetz ist streng und gut. Nur leider schöpfen die Gerichte es nicht wirklich aus! Wenn Tierquälern keine hinreichenden Konsequenzen drohen, wird es immer wieder zu solch traurigen Schlagzeilen kommen.“

Anfang April diesen Jahres fand am Landesgericht Ried eine Verhandlung wegen Tierquälerei statt. Ein Mattighofner musste sich dafür verantworten, Ende 2018 einen verwahrlosten Hund ausgesetzt zu haben. Das Urteil: 120 Tagessätze à 6 Euro oder 60 Tage Freiheitsstrafe bei Nichtbezahlung der insgesamt 720 Euro. Für die Pfotenhilfe ein viel zu mildes Urteil. „Abschreckende Wirkung gleich null“, ärgert sich Jürgen Stadler.

Nachbarn sollten reagieren

Im Schnitt ein bis zwei Mal im Monat sind die Tierschützer von der Pfotenhilfe mit einem Fall von schwerer Vernachlässigung oder Tierquälerei konfrontiert. „Es kommt zum Beispiel vor, dass Leute umziehen und ihr Tier einfach zurück und damit sich selbst überlassen. Manche Menschen sperren ihre Hunde tagelang in einen Schuppen, wenn sie auf Urlaub fahren. Wenn der Hund Glück hat, bellt er so laut und lange, dass Nachbarn auf ihn aufmerksam werden und reagieren“, erzählt Stadler.

Zu schwerer Vernachlässigung und Tierquälerei gehört etwa, ein Tier nicht zu füttern, Gewalt gegen das Tier anzuwenden, es nicht zu versorgen oder zu pflegen. „Haustiere sind Schutzbefohlene. Sie sind auf uns Menschen angewiesen. Eine domestizierte Wohnungskatze wird in der Wildnis nur schwer überleben können, wenn man sie aussetzt. Leider werden viele Menschen immer respektloser gegenüber anderen Lebewesen“, bedauert Stadler.

Was tun, wenn …

Wird man auf ein verwahrlostes Tier aufmerksam, sollte man umgehend den Notruf aktivieren. „Wir von der Pfotenhilfe beraten auch telefonisch unter 0677/6142 5226. Wenn man nicht weiß, ob oder wem das Tier gehört, bringt man es am besten sofort zu uns oder zu einem Tierarzt. Besteht der Verdacht, dass jemand seine Haus- oder Hoftiere schlecht behandelt, sollte die Veterinärbehörde oder Exekutive eingeschaltet werden“, rät die Pfotenhilfe-Geschäftsführerin.

„Solche Leute sind meistens psychisch sehr labil. Menschen, die mit ihrer eigenen Situation und der Versorgung der Tiere komplett überfordert sind. Auch wir haben schon die Erfahrung gemacht, dass das nicht immer böse Menschen sind. Trotzdem: Man darf niemals andere Lebewesen in Todesgefahr bringen, nur weil es einem selbst schlecht geht!“

200 Anzeigen im Jahr

Fälle von Vernachlässigung und Tierquälerei werden entweder durch die Staatsanwaltschaft oder durch die Bezirksbehörde geahndet. „Der Strafrahmen bei Vergehen gegen das Tierschutzgesetz beträgt bis zu 3.750 Euro. Im Wiederholungsfall drohen bis zu 7.500 Euro. Wir strafen aber nur, wenn es sich nicht um ein Gerichtsdelikt handelt. Bei einer Anklage der Staatsanwaltschaft kann auch eine Freiheitsstrafe drohen“, erklärt Eva Gaisbauer von der Bezirkshauptmannschaft Braunau.

„Gut 200 Anzeigen erreichen uns pro Jahr. Da geht es etwa um angekettete Hunde, dreckige Ställe oder Katzen, die nicht gefüttert werden. Wir gehen grundsätzlich allem nach. Kontrollen werden von uns durchgeführt, wenn eine Anzeige vorliegt oder wenn wir Hinweise aus der Bevölkerung bekommen. Wo es schon einmal Missstände gab, schaut der Amtstierarzt in regelmäßigen Abständen nach dem Rechten.“

Die völlig verwahrloste Katze musste vom Tierarzt erlöst werden. | Foto: Pfotenhilfe
Weil eine Frau in Altheim ihren schwer kranken Kater nicht behandeln ließ, mussten diesem beide Augen entfernt werden. | Foto: Pfotenhilfe
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