Verkehrsregelung
Verkehrsregelung zu Allerheiligen

- Von 30. Oktober bis 1. November kommt es zu Änderungen der gültigen Verkehrsregelungen.
- Foto: Stadt Braunau
- hochgeladen von Katharina Bernbacher
BRAUNAU. Aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens im Bereich des Friedhofs gilt von 30. Oktober bis 1. November, jeweils von 10 bis 16 Uhr,eine geänderte Verkehrsführung: Der Abschnitt der Friedhofstraße zwischen Max Fink- und Adalbert Stifter-Straße wird zur Einbahn stadtauswärts erklärt. Am 1. November ist diese Regelung erweitert auf die Osternberger Straße bis zur Kreuzung Michaelistraße.
Im Nizefeldweg gilt ebenso eine Einbahnregelung stadtauswärts, um das Parken am Fahrbahnrand zu ermöglichen. Am Teilstück der Friedhof- beziehungsweise der Osternberger Straße, zwischen Adalbert Stifter-Straße und Gärtnerei Ober, ist das Halten und Parken verboten.
Natürlich wird eine entsprechende Beschilderung vor Ort auf die geänderten Verkehrsmaßnahmen hinweisen.
Autor:Katharina Bernbacher aus Braunau |
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