Pflicht zum Test ist rechtswidrig
Testpflicht für Bayernpendler gefallen

- Die Testfplicht an der Grenze zu Bayern ist seit heute, 25. November, hinfällig.
- Foto: Rotes Kreuz/T.Koller
- hochgeladen von Waltraud Fischer
Für großen Unmut sorgte vor wenigen Wochen die, von der bayerischen Landesregierung eingeführte, Testpflicht für Berufspendler. Diese ist nun hinfällig.
BEZIRK BRAUNAU, BAYERN. Drei Salzburger hätten die wöchentliche Pflicht zum Coronatest juristisch zu Fall gebracht, berichtet der ORF. Demnach sei die Testpflicht rechtswidrig, so der bayerische Verwaltungsgerichtshof. Sie sei unverhältnismäßig und würde dem europäischen Recht auf Freizügigkeit widersprechen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Wöchentliche Tests seit Oktober
Die Testpflicht war am 23. Oktober - also vor gut einem Monat – eingeführt worden. Die bayerische Landesregierung forderte alle Personen zu wöchentlichen Tests auf, die mindestens einmal pro Woche zu beruflichen oder geschäftlichen Gründen, aber auch zu Ausbildungszwecken nach Bayern einreisen. Die Kritik aus Österreich war groß. Tausende Schüler, Arbeitnehmer und Unternehmen waren von der Maßnahme betroffen.
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