Unbezahlte Überstunden
Arbeiterkammer erkämpfte 4.000 Euro für Arbeiter

Foto: Ebner

Bis zu 130 Überstunden hat ein Arbeiter aus dem Bezirk Braunau jeden Monat geleistet. Den Großteil davon unbezahlt.

BRAUNAU. Als der Mann gekündigt wurde, wandte er sich an die Arbeiterkammer. Dort stellte sich heraus: Er bekam jahrelang nur einen Bruchteil der Überstunden und keine einzige Nachtschichtzulage ausbezahlt.

Die AK konnte einen Teil der ausstehenden Ansprüche für den Mann noch sichern – 4.000 Euro. Der große Rest ist leider bereits verfallen. Ein echter Dauerbrenner in der Praxis der AK-Berater. „Die Verfallsfristen sind viel zu kurz. Sie gehören endlich abgeschafft“, fordert AK-Präsident Johann Kalliauer.

Acht Jahre lang war der Arbeiter bei der Firma beschäftigt. 2019 flatterte ihm die Kündigung ins Haus. Er kam zur Arbeiterkammer, um die Endabrechnung kontrollieren zu lassen. Die AK-Experten stellten nicht nur eine enorme Anzahl an nicht bezahlten Überstunden und Nachtschichtzulagen fest, sondern auch massive Arbeitszeitüberschreitungen. Der Lohn blieb über all die Jahre der gleiche, nur die Arbeit wurde mehr.

Die AK intervenierte bei der Firma und forderte diese auf, das ausstehende Geld zu überweisen. Allerdings konnte nur noch ein Teil der geleisteten Überstunden und Zulagen geltend gemacht werden – der Rest war bereits verfallen.

Der Arbeitgeber reagierte zunächst gar nicht auf das Schreiben der AK. Erst als diese mit Klage drohte, meldete er sich. Seine Version: Er hätte mit dem Beschäftigten eine All-In-Vereinbarung getroffen, deshalb wären alle Überstunden und Zulagen im Lohn inkludiert. So eine Vereinbarung hat es aber nie gegeben, der Arbeitnehmer hatte überhaupt keinen Dienstvertrag.

Der Unternehmer willigte schließlich ein, die noch gültigen Ansprüche ohne Klage nachzuzahlen: 4.000 Euro. Ohne Verfallsfristen wäre dieser Betrag um ein Vielfaches höher gewesen.

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