Einsatz ohne Nachteil

Die Helfer der AMAG-Betriebsfeuerwehr unter Kommandant Christian Kreil bei Räumungsarbeiten in Ach. | Foto: AMAG
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  • Die Helfer der AMAG-Betriebsfeuerwehr unter Kommandant Christian Kreil bei Räumungsarbeiten in Ach.
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BEZIRK (ebba). Zahlreiche Unternehmen haben einen Teil ihrer Mitarbeiter bei vollen Bezügen für den Einsatz als Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr freigestellt. Die Oberösterreichische Versicherung etwa leistet auch als Arbeitgeber ihren Beitrag: "Viele unserer Mitarbeiter arbeiten ehrenamtlich in Hilfsorganisationen mit. Stunden- oder tageweise Abwesenheiten in Folge von Hilfseinsätzen werden daher als bezahlte Abwesenheit definiert. Das gilt natürlich auch für persönlich betroffene Mitarbeiter", sagt Pressesprecher Günther Waldhäusl.

Auch die AMAG, die über eine eigene Betriebsfeuerwehr verfügt, stellt ihre Mitarbeiter frei, wenn Hilfe gebraucht wird: "Beim Hochwasser waren fünf unserer Mitarbeiter bei den Aufräumarbeiten in Ach beteiligt. Wenn Bedarf ist, reagieren wir schnell und unbürokratisch", erklärt Unternehmenssprecher Leopold Pöcksteiner. "Wir sind ein großes Unternehmen mit sozialer Verantwortung. Für uns ist das eine Selbstverständlichkeit."

Unternehmen der Privatwirtschaft können seit 2007 bei längeren Einsätzen ab dem vierten Einsatztag für ihre Mitarbeiter 50 Prozent des fortgezahlten Lohnes vom Land Oberösterreich rückerstattet bekommen. Diese Erstattungsregelung ist unabhängig von der Mitarbeiteranzahl für alle Wirtschaftsunternehmen. "Für die Betriebe in der Wirtschaft ist diese Regelung äußerst unbürokratisch, für die Feuerwehrleute eine existenzielle Grundlage für die Ausübung des Ehrenamtes im Katastrophenfall", erklärt Landesrat Max Hiegelsberger. Das Antragsformular steht unter www.land-oberoesterreich.gv.at zum Download zur Verfügung.

"Wer bereit ist zu helfen und dabei seine eigene Sicherheit riskiert, sollte keinen finanziellen oder beruflichen Nachteil erfahren", sagt Landeshauptmann Josef Pühringer. Für Landes- und Gemeindebedienstete gilt im Katastrophen- bzw. Rettungseinsatz eine Sonderurlaubsregelung bzw. Dienstfreistellung für die Zeit des Einsatzes.

Die Helfer der AMAG-Betriebsfeuerwehr unter Kommandant Christian Kreil bei Räumungsarbeiten in Ach. | Foto: AMAG
Ein Helfer bei den Aufräumarbeiten in Ettenau. | Foto: Gemeinde Ostermiething

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