Arbeiterkammer erkämpft 7.000 Euro für Leiharbeiter
Erst nach Hause geschickt, dann im Krankenstand gekündigt

Foto: Ebner

BEZIRK BRAUNAU. Für einen Leiharbeiter aus dem Bezirk Braunau erkämpfte die Arbeiterkammer (AK) 7.000 Euro an vorenthaltenem Entgelt. Der Mann war kurz vor Ende eines Krankenstandes gekündigt worden – während der gesamten Dauer seiner Erkrankung hatte er kein Geld bekommen. „Dieser Fall zeigt wieder einmal, wie respektlos manche Unternehmen mit ihren Beschäftigten umgehen“, meint AK-Präsident Johann Kalliauer.

Knapp 15 Monate war ein Arbeitnehmer aus Braunau über eine Leiharbeitsfirma in einem Betrieb im Bezirk beschäftigt. Vergangenes Jahr wurde er krank, daraufhin meldete ihn die Leiharbeitsfirma bei der Gebietskrankenkasse ab, ohne den Arbeitnehmer zu informieren. Wenige Tage vor Ende des Krankenstandes flatterte ihm die Kündigung ins Haus. Während der gesamten Dauer des Krankenstandes hatte der Arbeitnehmer kein Geld erhalten.

Der Mann kam in die AK-Bezirksstelle Braunau, um die Angelegenheit juristisch prüfen zu lassen. Die AK machte die offenen Ansprüche für den Arbeitnehmer geltend: Eingefordert wurden offene Lohn- und Entgeltfortzahlungen für die Zeit des Krankenstandes. Außerdem fiel dem Rechtsexperten der Arbeiterkammer bei der Kontrolle der Unterlagen auf, dass der Urlaubszuschuss um mehrere hundert Euro falsch berechnet war.

Von da an ging alles recht schnell. Die Firma lenkte ein und bezahlte nach der schriftlichen Intervention sämtliche offenen Ansprüche nach: In Summe mehr als 7.000 Euro brutto.

Um in Zukunft kranken Beschäftigten wenigstens die Sorge um den Job zu nehmen, fordert die AK OÖ einen Kündigungsschutz im Krankheitsfall. „Zumindest sollte ein Motivkündigungsschutz mit Beweislastumkehr festgelegt werden“, so Kalliauer. Eine Kündigung seitens des Arbeitgebers im Krankenstand könnte dann durch betroffene Beschäftigte angefochten werden und Arbeitgeber müssten im Rechtsverfahren den Beweis erbringen, dass die Kündigung nicht wegen der Erkrankung erfolgte.

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