"Viele kennen ihre Verfallsfristen gar nicht"
"Seit der Krise 2009 sind die Beratungszahlen der Arbeiterkammer Braunau konstant auf hohem Niveau", berichtet Bezirksstellenleiter Stefan Wimmer. 3155 Beschäftigte haben im ersten Halbjahr 2014 in der AK Rat und Hilfe gesucht. 306.000 Euro haben die AK-Juristen seit Jahresbeginn für die Betroffenen zurückgefordert. Meist ging es dabei um noch offene Löhne, Sonderzahlungen, Abfertigungen oder Überstunden.
Seit Jahren wird die Arbeit der AK-Mitarbeiter aber erschwert: Durch so genannte Verfallsfristen: "Die Verfallsfrist ist ähnlich einer Verjährung und gibt es in den meisten Arbeits- oder Kollektivverträgen", erklärt Wimmer. Durch die Verfallsfrist verliert der Arbeitnehmer nach einer festgesetzten Zeit arbeitsrechtliche Ansprüche: "Die gesetzliche Frist liegt bei drei Jahren – in den Verträgen sind aber teilweise Fristen ab drei Monate festgelegt", weiß AK-Juristin Beate Steiner und ergänzt: "Bis der Mitarbeiter merkt, dass er falsch bezahlt wurde, sind aber oft bereits viele Monate vergangen."
Wimmer rät: "Schauen Sie sich Ihren Arbeits- und Kollektivvertrag genau an und informieren Sie Ihren Arbeitgeber sofort schriftlich von eventuellen offenen Ansprüchen. Denn: Nichts sagen, löst das Problem nicht." Die AK fordert die Abschaffung der Verfallsfristen: "Dann zählt die im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegte dreijährige Frist." Auf ooe.arbeiterkammer.at können Sie dazu eine parlamentarische Bürgerinitiative online unterschreiben.
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