Sommer mit Hund

"Siesta im Garten." Spaziergänge sollten auf die Morgen- und Abendstunden verlegt werden.
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  • hochgeladen von Elke Grumbach

Nicht nur Menschen setzt die Hitze zu, auch Hunde leiden unter den hohen Temperaturen.

BEZIRK (ach). Der Hund, ein treuer Begleiter des Menschen, hält sein Herrl oder Frauerl durch regelmäßige Spaziergänge fit. An heißen Sommertagen allerdings sollten die Gassi-Runden auf die Morgen- und Abendstunden verlegt werden.

Hunde haben nur wenige Schweißdrüsen an den Pfoten, sie kühlen sich durch Hecheln mit der Zunge ab. Frisches Wasser sollte daher immer zur Verfügung stehen. Tiere mit langem oder dunklem Fell sowie übergewichtige Hunde leiden stärker unter der Hitze als ihre schlanken Artgenossen mit kurzem Fellkleid oder heller Fellfarbe. Auf Spaziergänge in der Mittagszeit und am Nachmittag sollte nach Möglichkeit verzichtet werden. Darüber hinaus sind Sportarten wie Rad fahren oder Agility tabu. Besser seinen Liebling mit Kopfarbeit beschäftigen. Die meisten Hunde verbringen ohnehin viel Zeit mit Schlafen und Dösen im Wohnraum oder an einem schattigen Platz im Garten. Wer allerdings einen jungen Hund oder einen bewegungsfreudigen Hüte- oder Jagdhund zu Hause hat, könnte in Laub-, Misch- oder Nadelwäldern (Wege nicht verlassen) auch in den Nachmittagsstunden bei moderatem Tempo seine Runden drehen. Ideal ist es zudem, wenn ein Bach in der Nähe ist, wo sich der Vierbeiner erfrischen kann.

Auto fahren

Wer den Hund im Auto mitnimmt, sollte darauf achten, dass das Fahrzeug abgekühlt ist. Gut aufgehoben ist der Vierbeiner in einer Box im Kofferraum (nur bei Modellen mit Fließheck möglich). Damit die Klimaanlage auch den hinteren Bereich des Fahrzeugs erfasst, Rücksitze umklappen. Einen Hund niemals im geschlossenen Auto zurücklassen, innerhalb kürzester Zeit droht ein Hitzschlag.

Gutes Miteinander

Für ein gutes Miteinander zwischen Mensch und Tier sollten sich Hundehalter an die Auflagen halten. Im Ortsgebiet gilt grundsätzlich Leinenpflicht. Außerhalb darf der Vierbeiner frei gehen, sofern er auf Kommando abrufbereit ist. Wenn Spaziergänger, Jogger oder Radfahrer in der Nähe sind, sollte der Besitzer den Hund zu sich rufen. Zudem sind Hundehalter verpflichtet, den Hundekot mitzunehmen.

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