Aufgaben einer Amtsärztin
BRAUNAU (penz). Was genau zählt zum sehr vielseitigen Aufgabenbereich einer Bezirkshauptmannschaft? Dieser Frage wird die BezirksRundschau in den kommenden Monaten genauer nachgehen. Bezirkshauptmann Georg Wojak erklärt vorweg: "Die BH ist nahezu für alle Lebensbereiche zuständig und hat dank kompetenter Mitarbeiter das erforderliche Know-how." Diese Woche blicken wir hinter die Kulissen des Sanitätsdienstes.
Dieser besteht aus den Amtsärzten Karoline Neuländner und Josef Brandmayr sowie sechs weiteren tüchtigen Mitarbeitern. "Bei den Aufgaben im Zusammenhang mit der Erhaltung und Hebung der Volksgesundheit zeigt unser Team rund um unsere Amtsärzte seine Leistungsfähigkeit", zeigt sich der Bezirkshauptmann stolz. Aufgabe der Abteilung ist es unter anderem, vorzeitigen Mutterschutz zu gestatten. "Dabei werden Frauen mit einer gefährdeten Schwangerschaft untersucht. So etwa bei Zwillingsschwangerschaften oder einer schweren Abnutzung der Bandscheiben", nennt Amtsärztin Neuländner ein paar Risikofaktoren. Bei Schulimpfungen wird dafür gesorgt, dass Kinder bis zum neunten Schuljahr mit einem gewissen Grundschutz versorgt werden. "Die Impfstoffe sind beim Arzt in der Regel teuer, bei der Schulaktion kostenlos." Alle fünf Jahre überprüft das Sanitätsteam der BH die Qualität der Badeseen, jährlich die von Hallenbädern. Jede gemeldete Prostituierte muss alle sechs Wochen ihren Abstrich, alle zwölf Wochen eine Blutprobe zur Kontrolle in die BH bringen. Die Sexualdienstleisterinnen werden dabei auf mögliche Geschlechtskrankheiten untersucht.
Auch die Apothekenüberprüfungen sind Teil des Aufgabengebiets im Sanitätsdienst. Dabei werden die Aufzeichnungen und der Bestand von Suchtmittelgebaren überprüft, um Missbräuche zu vermeiden. "Wir überprüfen auch das Ablaufdatum und die Umgebungstemperatur bei Medikamenten, die gekühlt gelagert werden müssen", erklärt die Amtsärztin. Wird jemand, der in Besitz von Waffen ist, bei gewissen Verhaltensauffälligkeiten erwischt, sprich Neigung zu regel- und übermäßigem Alkoholkonsum, Gewaltbereitschaft oder Ähnlichem, wird ein Gutachten erstellt. Je nachdem, wie dieses ausfällt, kann die Waffe entzogen werden. Auch Alkolenker mit einem Wert über 1,6 Promille und Drogenabhängige müssen sich einer Untersuchung bei Karoline Neuländner unterziehen.
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