Hitlerhaus-Enteignung: Am Dienstag Thema im Ministerrat
BRAUNAU, WIEN. Das Gesetz für die Enteignung des Hitler-Geburtshauses in Braunau steht morgen Dienstag auf der Tagesordnung des Ministerrats.
In der Regierungsvorlage werde es – bis auf juristische Klarstellungen – keine Änderungen zum Gesetzesentwurf geben, heißt es aus dem Innenministerium. Im Begutachtungsverfahren war kaum Kritik laut geworden.
Das "Bundesgesetz über die Enteignung der Liegenschaft Salzburger Vorstadt Nr. 15, Braunau am Inn" sieht diese "zur dauerhaften Unterbindung der Pflege, Förderung oder Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts oder eines bejahenden Gedenkens an den Nationalsozialismus" vor. Den entsprechenden Maßnahmen sollen "gesetzliche und behördliche Beschränkungen zur unveränderten Erhaltung" – sprich: der Denkmalschutz – nicht entgegenstehen.
Diese Formulierung wurde auf Anregung des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt noch präzisiert. Wie genau die Nutzung der Liegenschaft in Zukunft aussehen wird, bleibt weiterhin offen.
Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) selbst hat sich für einen Abriss des Hauses ausgesprochen. "Für mich wäre ein Schleifen, so wie beim Fritzl-Haus in Amstetten, die sauberste Lösung", so der Minister im Juni – laut seiner Sprecherin die "persönliche Meinung" des Ministers.
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