Mining: Umbau als letzte Chance

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MINING (penz). "Es ist ein Wahnsinn", ist Berta Kreilinger den Tränen nahe. Dass nun auch der Verwaltungsgerichtshof den Abbruchbescheid für ihr Haus bestätigte (die BezirksRundschau berichtete), erfuhr das Mininger Ehepaar erst durch die Presse. "Wie alle anderen Entscheidungen auch", ärgern sich die beiden.
Um einen Hausabriss zu vermeiden, gibt es für Anton und Berta Kreilinger noch genau zwei Möglichkeiten: Sie müssten einen Umbau beantragen, die Garage zum Teil abreissen lassen und um einen Rückbau der Traufenhöhe ansuchen. Das Ganze würde sie zwischen 30.000 bis 40.000 Euro kosten, sagt Anton Kreilinger. "Das können wir uns nicht leisten. Von der Bank bekommen wir ja auch keinen Kredit mehr", gibt er zu bedenken.

Die Mininger Gemeinde habe bereits schon längst einen Umbau vorgeschlagen, so Bürgermeister Günter Hasiweder. „Das Ansuchen habe ich bisher nicht eingereicht, damit ich mir die Kosten spare, falls das Gericht doch zu unseren Gunsten entscheidet“, spekulierte Kreilinger. Nun bleibt ihm aber nichts anderes mehr übrig. Außer, bemerkt Hasiweder, die Nachbarin würde ihm ein paar Meter von ihrem Grund abtreten. Dies sei unter diesen Umständen aber höchst unwahrscheinlich.

"Gemeinde hat keinen Fehler gemacht"

Eine weitere Möglichkeit für die Kreilingers ist der Weg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dieser kann zwar die Entscheidung über den Hausabriss nicht aufheben, nur eine Entschädigung gewähren. "Wir ziehen es durchaus in Erwägung, uns dort zu beschweren", zeigt sich Anton Kreilinger entschieden. Er fühlt sich hintergangen. Vom Bürgermeister, der Gemeinde und von allen gerichtlichen Instanzen. Schließlich sei ihm der Bebauungsplan damals genehmigt worden. Das will er nicht auf sich sitzen lassen. "Ich kämpfe bis zum Schluss", ist sich der Mininger sicher.

Bürgermeister Hasiweder erwidert, dass der Plan keinesfalls so genehmigt wurde.
"Die Baupläne damals wurden mit einem Abstand von 2,80 Meter zur Grundgrenze genehmigt. Tatsache ist, dass es in Wirklichkeit nur 2 Meter sind", erklärt der Bürgermeister das Haus zum Schwarzbau. "Der Abbruchbescheid ist vom Bürgermeister, dem Gemeinderat, dem Landesverwaltungsgericht, dem Verfassungsgerichtshof und nun auch dem Verwaltungsgerichtshof bestätitigt worden. Die Gemeinde hat damals keinen Fehler gemacht", so Hasiweder.

Der Nachbarschaftszwist geht weiter

Obwohl Anton und Berta Kreilinger seit dem Rechtsstreit kein Wort mehr mit der Nachbarin gewechselt haben, geht der Streit weiter. Vorigen Mai brachten die Kreilingers erneut Klage ein. Dieses Mal ging es um die Garage der Nachbarin. Denn auch diese sei zu nahe an der Grundgrenze gebaut und müsste laut Kreilingers den Erdboden gleichgemacht werden. Da es sich aber nur um ein Nebengebäude handelt, reicht es, wenn die Nachbarin die Fenster zubetoniert, sodass eine ungebrochene Mauer besteht. Nun ärgern sich die Kreilingers: "Die Kosten für die Beschauung mussten wir übernehmen."

(Die Nachbarin möchte unbekannt bleiben und zum ganzen Geschehen keine Stellungnahme geben.)

Wie kam es zum Rechtsstreit?

Angefangen hat alles mit einem Nachbarschaftsstreit. Das Ehepaar fühlte sich von der drei Meter hohen Nachbarshecke gestört. Weil die Nachbarin diese nicht stutzen wollte, wandten sich die Kreilingers ans Gericht. Als Retourkutsche hat die Nachbarin angebliche Bausünden des Ehepaars angezeigt. So auch, dass das Haus zu nahe an der Grundgrenze stehen würde und die Traufe zu hoch wäre. Daraufhin stellte Bürgermeister Günter Hasiweder nach entsprechender Prüfung einen Abrissbescheid aus. Dieser wurde nun von allen Instanzen bestätigt. Im Nachhinein gesehen hätten sich die Kreilingers den ganzen Wirbel ersparen können: Das Landesgericht Ried hat nämlich die 3,2 Meter hohe Hecke vor einem Jahr als ortsüblich eingestuft.

Der Bau des Hauses im Detail

1968 wurde das Haus der Familie Kreilinger gebaut. Damals grenzte der Grund an ein Feld. Im Einvernehmen mit den damaligen Grundbesitzern rückte das Ehepaar weiter als geplant nach hinten. Man wollte der angekündigten Verbreiterung durch einen Gehsteig vorbeugen. Wo früher der Acker war, steht nun seit den späten 90er-Jahren ein Haus. Seitdem gibt es Ärger. "Wir haben nie unseren Frieden gefunden", denkt Anton Kreilinger an die ewigen Sticheleien. Zuletzt war die drei Meter hohe Eibenhecke der Nachbarin Grund für Zankereien. Diese sorgte dafür, dass kein Tageslicht mehr in die hinteren Zimmer des Hauses drang. "Wir haben uns stets um eine außergerichtliche Lösung bemüht. Da aber unsere Nachbarin an keiner Einigung interessiert war, sahen wir keine andere Möglichkeit, als die Stutzung der Hecke gerichtlich einzuklagen", gibt Anton Kreilinger zu bedenken. Das ließ die Nachbarin nicht auf sich sitzen. Sie konterte mit einer Gegenklage: Das Haus sei ein Schwarzbau, lautete ihr Vorwurf. Dies könnte die Familie Kreilinger nun ihr Haus kosten.

Doch wie konnte es überhaupt so weit kommen?
Im Einreichplan von 1968 ist der Abstand zur nördlichen Grundgrenze mit drei Metern angeführt. Bei einem Lokalaugenschein wurde allerdings nur ein Abstand von knapp zwei Metern gemessen. "Mir wurde der Bebauungsplan für mein Grundstück mit einem Abstand von 1,70 Metern zur Grundgrenze genehmigt", versteht Anton Kreilinger die Welt nicht mehr. 1982 erstellte die Gemeinde den Bebauungsplan. Als dieser 2008 aufgehoben wurde, machte dies das Einfamilienhaus auf einen Schlag zum illegalen Schwarzbau. Ab diesem Zeitpunkt galt in der Gemeinde das oberösterreichische Baurecht samt Drei-Meter-Regelung.
Aber auch, als Jahre später (1991) die Garage neu errichtet wurde, segnete die Gemeinde laut Anton Kreilinger die Baupläne ab. "Zum Zeitpunkt, als das Haus gebaut worden ist, wäre es durchaus so möglich gewesen. Es hätte nur so im Plan eingezeichnet werden müssen", sagt der Mininger Bürgermeister Günter Hasiweder.

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Foto: encrier/PantherMedia
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