FPÖ Brigittenau
Ex-Landtagsabgeordneter Gerhard Haslinger wegen Verhetzung verurteilt
Brigittenauer FPÖ Chef und Ex-Landtagsabgeordneter Gerhard Haslinger wurde wegen Verhetzung verurteilt. Er hatte im Zuge der Fahndung nach einem Serienvergewaltiger die türkischstämmige Bevölkerung diffamiert.
WIEN/BRIGITTENAU. Der langjährige Brigittenauer FPÖ-Bezirksparteiobmann Gerhard Haslinger wurde am Landesgericht für Strafsachen wegen Verhetzung verurteilt. Der 57-jährige Polizeibeamte hatte in einer Presseaussendung vom 31. Dezember 2012 diffamierende Aussagen getätigt.
In der Presseaussendung hatte er der türkischstämmigen Bevölkerung der Brigittenau unterstellt, sie würde einen von der Polizei gesuchten Serien-Vergewaltiger decken.
Urteil ist bereits rechtskräftig
Bisher war Gerhard Haslinger unbescholten, weshalb lediglich eine Geldstrafe von 4.500 Euro verhängt wurde. Nach Rücksprache mit seinem Verteidiger Meinhard Novak hat der FPÖ-Bezirksparteiobmann das Urteil angenommen. Damit ist das Urteil bereits rechtskräftig.
In der betreffenden Pressaussendung hatte Haslinger mit den Worten "U-Bahn-Sex-Monster in türkischer Gemeinschaft der Brigittenau untergetaucht" getitelt. Weiter bekundete er: "Der konkrete Fall zeigt deutlich, dass die türkischstämmige Bezirksbevölkerung, die zu einem Gutteil aus demselben Gebiet in Anatolien kommt, eine in sich geschlossene Gemeinschaft ist. Zusammengehalten wird nicht nur beim Sozialmissbrauch, sondern auch wenn es um schwere Verbrechen geht. Weder sind diese 'Damen und Herren' bereit mit den Polizeibehörden zusammenzuarbeiten, noch besteht auch nur das geringste Interesse, sich der hiesigen Mehrheitsbevölkerung anzupassen."
Laut Urteilsbegründung des Richters habe Haslinger klar sein müssen, dass seine Aussagen in betreffender Presseaussendung zum Hass aufstacheln würden. Jetzt räumte der Angeklagte ein: "Man hätt' das schon besser schreiben können, das ist schon klar". Er sei "mit Sicherheit, salopp gesagt emotional" gewesen. "Mein Anliegen war es, in scharf formulierter Weise aufzurütteln. Es war nicht mein Ansinnen, jemanden zu beleidigen", gab Haslinger zu Protokoll.
Da der Angeklagte bis zum Ausscheiden aus dem Landtag im vergangenen Jahr durch seine Immunität geschützt war, konnte die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren erst danach einleiten.
Brigittenauer Bezirksvorstehung erwartet Handeln
Aufgrund des Urteils erwartet Bezirksvorsteher Hannes Derfler (SPÖ) eine entsprechende Handlung vom FPÖ-Bezirksparteiobmann. „Ich bin sicher, Herrn Haslinger ist klar, wie er sich nach diesem Urteil verhalten muss", so Derfler.
Auch SPÖ-Gemeinderat Erich Valentin stellt klar: „Eine wegen Verhetzung verurteilte Person hat in der konstruktiv und seriös arbeitenden Brigittenauer Bezirksvertretung nichts verloren“
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