Auftragsarbeit
Alle haben protestiert, haben Tafeln hoch gehalten, um ihren Missfallen dem 12-Stunden-Arbeitstag gegenüber zum Ausdruck zu bringen. Es war zwar nicht umsonst, aber trotzdem fürn Hugo, denn die österreichische Faschistenregierung hat sich nicht beirren lassen und das Gesetz zur Arbeitszeitflexibilisierung beschlossen. Rechtskraft erlangt dieses Konvolut mit Anfang September.
Was aber bei der ganzen Schreierei und Protestiererei gegen die 60-Stunden-Woche untergegangen ist, sind die anderen Grauslichkeiten, welche das Gesetz beinhaltet.
Ab September kann der Arbeitgeber für jeden Dienstnehmer vier Mal im Jahr Sonntagsarbeit bzw. Feiertagsarbeit anordnen. Damit ist der Sonntagsarbeit im Handel Tür und Tor geöffnet. Als nächstes werden sicher die Ladenöffnungszeiten in Angriff genommen und dem durchgehenden Weihnachtsgeschäft steht nichts mehr im Wege. Halleluja!
Vom Arbeitszeitgesetz ausgenommen waren bisher leitende Angestellte. Das waren in der Praxis die erste und zweite Führungsebene in Betrieben. Ab September ist auch die dritte Führungsebene ausgenommen. Darunter fallen auch FilialleiterInnen von Handelsketten. Das bedeutet, dass für diese ArbeitnehmerInnen die Höchstarbeitszeit von 60 Wochenstunden nicht mehr gilt und natürlich auch keine Überstunden bezahlt werden.
Man könnte fast auf die Idee kommen, dieses Gesetz wäre eine gekaufte Auftragsarbeit der Industrie.
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