Geliebten aus Ärger verleumdet
50-Jährige wegen verleumderischer Anzeige gegen Freund vor Gericht
BRUCK/KORNEUBURG (mr). In ihrer Wut auf ihren zehn Jahre jüngeren Freund ließ sich die Angeklagte dazu hinreißen, zur Polizeiinspektion zu marschieren und ihn gehörig anzupatzen.
Ich werf' dich aus dem Fenster
Sie behauptete wahrheitswidrig, dass die Beziehung von Gewaltausbrüchen und Schlägen geprägt gewesen sei und er mehrfach gedroht habe sie zu töten, indem er sie aus dem Fenster werfe.
Dass sie mit der erfundenen Behauptung, ihr Freund habe fortgesetzt Gewalt gegen sie ausgeübt, das Verbrechen der Verleumdung mit einer Strafdrohung bis zu fünf Jahren begangen hat, war ihr wohl in der ersten Wut nicht bewusst.
Reumütiges Geständnis
Vor Richter Manfred Hohenecker legte die Frau ein reumütiges Geständnis ab und akzeptierte eine achtmonatige Freiheitsstrafe, deren Vollzug für eine dreijährige Probezeit zur Bewährung ausgesetzt wurde.
"Eine Prozessbeendigung ohne Verurteilung kommt in diesem Fall nicht in Frage" führte der Richter in der Urteilsbegründung aus "weil sie durch Ihre falschen Verdächtigungen Polizei und Staatsanwaltschaft unnötig in Bewegung gesetzt haben und Ihren Freund sogar der Gefahr einer Verurteilung ausgesetzt haben. Das Urteil ist rechtskräftig.
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