"La Casilia" Brand: Freispruch
Korneuburger Schöffensenat hatte Bedenken, dass der Brand gelegt wurde
BRUCK/KORNEUBURG (mr). Der Betreiber des Brucker Shisha Lokales "La Casilia" (41) und ein ein mitangeklagter 38-j. türkischer Staatsbürger mussten sich vor einem Korneuburger Schöffensenat (Vorsitz: Martin Bodner) wegen des Verbrechens der Brandstiftung verantworten.
Die Staatsanwaltschaft Korneuburg legte ihnen zur Last, das Lokal nach einer sog. "Abrissparty" abgefackelt zu haben, um die Kosten einer beabsichtigten Renovierung der Brandversicherung aufhalsen zu können.
Gegen den Erstangeklagten gab es bereits am 13.10. des Vorjahres ein Urteil, mit dem er zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden war. Dieses Urteil wurde über Nichtigkeitsbeschwerde der Verteidigerin Ingrid Herzog-Müller vom OGH wegen Begründungsmängeln aufgehoben. Der Zweitangeklagte stand erstmals vor Gericht.
Im zweiten Rechtsgang war der Schöffensenat nicht mit der im Strafverfahren notwendigen Sicherheit überzeugt, dass überhaupt eine Brandstiftung vorlag bzw. dass nur die Angeklagten für eine allfällige Brandstiftung als Täter in Frage kommen. Daher wurden beide freigesprochen.
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