Prof.LÖTSCH unterstützt BI-Pfaffenberg
500 Unterschriften haben die Hainburgerinnen und Hainburger in den 2 Wochen seit Beginn der Aktion bereits abgegeben. Die zahlreichen Helfer, die spontan bei der Verteilung der Unterschriftenlisten und bei der Einholung der Unterstützungserklärungen mit höchstem Engagement tätig sind zeigen, dass die Erhaltung der Schutzzone am Hainburger Pfaffenberg der gesamten Hainburger Bevölkerung ein wichtiges Anliegen ist.
Zumindest 100 Unterstützungserklärungen sind allerdings noch notwendig! Eine davon wurde am Samstag, den 2.April von einem sehr prominenten Hainburger geleistet. Herr Univ.Prof. Dr. Bernd LÖTSCH hat es sich nicht nehmen lassen, im Rahmen der Eröffnung des neu restaurierten Hainburger Wasserturms die Bürgerinitiative Pfaffenberg mit seiner Unterschrift zu unterstützen.
Helfen auch Sie die Silhouette des Pfaffenberges als Schutzzones für Hainburg gegen die Belastungen des Steinbruches zu erhalten. Mit Ihrer Unterstützungserklärung ermöglichen Sie der BI beim Hainburger Gemeinderat einen Antrag auf eine Volksbefragung zu stellen, in der die Bevölkerung zur Erhaltung der 1981 zwischen Steinbruchbetreiber und Stadgemeinde Hainburg vereinbarten Schutzzone befragt werden kann. Mit Ihrer Unterschrift bestärken Sie die Stadgemeinde Hainburg, die Erhaltung des Hainburger Grates am Pfaffenberg gemäß Vereinbarung 1981 einzufordern und erforderlichenfalls auch einzuklagen.
Auf der Webseite "www.bi-pfaffenberg.org" können Sie die Unterschriftenliste ausdrucken. Die Listen liegen aber auch in vielen Hainburger Geschäften und Cafes auf. Ermutigen Sie soviele HainburgerInnen wie möglich die Unterstützungserklärung zu unterzeichnen. Geben Sie das Blatt mit den Unterschriften an eine der folgenden Adressen ab bzw. werfen Sie es in den Briefkasten:
REICHEL Adolf HUBERTUSGASSE 15 2410 HAINBURG/Donau
PUTZ Karl SCHANZSTRASSE 6 2410 HAINBURG/Donau
Optiker HOLKOVIC WIENERSTRASSE 8 2410 HAINBURG/Donau
P.S.: Natürlich ist auch jedes Blatt mit einer einzelnen Unterschrift immer willkommen!
Bitte beachten Sie, dass nach §16b der NÖ Gemeindeordnung nur Unterschriften von Personen gültig sind, die auch zur Hainburger Gemeinderatswahl wahlberechtigt sind.
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