Corona-Virus
Betreten von Seebädern und Seehütten nach Ostern wieder möglich
Um einer weiteren Verbreitung des Coronavirus im Burgenland entgegenzutreten wurde das Betreten von Seebädern, Stegen und Seehütten bis einschließlich 13. April 2020 untersagt. LHStv. Astrid Eisenkopf kündigte nun an, die Verordnung nicht zu verlängern.
BURGENLAND. „Wir haben die befristete Verordnung evaluiert und sind nach intensiven Beratungen mit einschlägigen Expertinnen und Experten zum Ergebnis gekommen, dass die Verordnung mit 13. April 2020 außer Kraft treten soll und nicht verlängert wird. Die Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus war und ist unser oberstes Ziel. Ich ersuche alle Betroffenen daher um Verständnis, dass diese Maßnahme zum Schutz aller temporär notwendig geworden ist“, so Eisenkopf.
„Durchhalten und Disziplin zeigen“
Die Landeshauptmann-Stellvertreterin appelliert noch einmal an die Bevölkerung geduldig zu sein: „Wir wissen, dass das schöne Wetter am Osterwochenende viele ins Freie lockt, aber wir wissen auch, dass wir Maßnahmen einhalten müssen, um einer weiteren Verbreitung des Virus entgegenzuwirken. Die Osterwoche ist entscheidend für eine schrittweise Rückkehr in die Normalität. Wenn uns das gelingen soll, müssen wir alle durchhalten und Disziplin beweisen.“
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