Corona-Virus im Burgenland
Freitesten erst ab dem 7. Tag der Quarantäne
Da mehr als 80 Prozent der Infizierten am 5. Tag die Kriterien zu einer vorzeitigen Entlassung aus der behördlichen Absonderung nicht erfüllen, ist im Burgenland seit 1. Februar für Infizierte, die mindestens 48 Stunden symptomfrei sind, eine Freitestung aus der Quarantäne erst am 7. Tag nach Symptombeginn bzw. nach Probennahme des positiven PCR-Tests (bei asymptomatischen Infizierten) vorgesehen.
BURGENLAND. Kriterien für eine vorzeitige Entlassung aus der behördlichen Absonderung:
- negatives PCR-Testergebnis oder
- positives PCR-Testergebnis mit CT-Wert über 30 und
- jeweils mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit
Positiv auf SARS-CoV-2 getestete und behördlich abgesonderte Personen erhalten ihren Termin zum Freitesten in einer Drive-in-Teststraße ausschließlich von ihrer Gesundheitsbehörde.
Zur vorzeitigen Beendigung der Quarantäne ist ein behördlich angeordneter PCR-Test erforderlich. Ein PCR-Test aus einer Apotheke oder einem BITZ sowie ein PCR-Gurgeltest werden für die Freitestung NICHT anerkannt.
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