XXXLutz-Möbellager
Mündliche Verhandlung zum Mega-Bau in Zurndorf
Vor dem Landesverwaltungsgericht wurden am Mittwoch die Einsprüche der Umwelt-NGO „Alliance for Nature“ gegen das XXXLutz-Logistikzentrum in Zurndorf verhandelt. Ob die Einsprüche erfolgreich sein werden, wird sich erst in ein paar Wochen weisen.
EISENSTADT/ZURNDORF. Die Causa "XXXLutz-Möbellager in Zurndorf" ist seit Mittwoch um ein Kapitel reicher: Am Landesverwaltungsgericht (LVwG) in Eisenstadt wurden die Einsprüche der Umwelt-NGO „Alliance for Nature“ gegen das XXXLutz-Möbellager in Zurndorf verhandelt, nachdem diese mit ihren Einwendungen im Bauverfahren gescheitert war. „Alliance For Nature“ hatte deshalb Beschwerde eingebracht, weil das Vorhaben mit einer Größe von 220.000 m² (≈ 30 Fußballfelder) unmittelbar angrenzend an das Natura-2000-, Vogel- und Europaschutzgebiet „Parndorfer Platte – Heideboden“ errichtet werden soll.
Trinkwasser gefährdet?
Der erste Punkt behandelte die Auswirkungen des Lagers – genauer gesagt einer dort geplanten Waschanlage für die Transporter – auf das Trinkwasser in Zundorf und Umgebung. Ein vom LVwG beauftragter Sachverständiger konnte allerdings "eine negative Beeinträchtigung am besagten Standort mit Sicherheit ausschließen". Einerseits würden nur zehn Prozent des verwendeten Wassers ins Erdreich dringen. Und andererseits hätten durchgeführte Bohrungen bis zu einer Tiefe von 28 Metern ergeben, dass es dort keine durchlässigen Erdschichten gebe und das Grundwasser dementsprechend nicht gefährdet sei.
Auswirkungen auf Natura-2000-Gebiet?
Der zweite Beschwerdepunkt betraf die Direktauswirkungen des Möbellagers auf das unmittelbar angrenzende Natura-2000-Gebiet. Schuhböck wollte diesbezüglich von der gegenüber sitzenden Streitpartei wissen, ob alle naturschutzrechtlichen Untersuchungen umfassend durchgeführt wurden und alle erforderlichen Bewilligungen für das Projekt rechtskräftig vorliegen. "Hat es eine Naturverträglichkeitsprüfung gegeben und falls ja, wann und mit welchem Ergebnis?"
Die Anwältin der Gegenseite verwies dazu darauf, dass „naturschutzrechtliche Fragen in einem Verfahren nach der GewO nichts verloren haben.“ Schuhböck verwies seinerseits auf die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) der EU und stellte daraufhin den Antrag an das Gericht, "das LVwG möge erkennen, dass für das XXXLutz-Möbellager eine NVP durchzuführen ist". Das LVwG möge deshalb das naturschutzrechtliche Gutachten, das vom Amt der Burgenländischen Landesregierung „aus Gründen der Amtsverschwiegenheit“ unter Verschluss gehalten wird, als auch den naturschutzrechtlichen Bewilligungsbescheid, beibringen, da es sich andernfalls nicht um ein faires Verfahren gemäß internationaler Aarhus-Konvention handeln würde.
Beleuchtung des Lagers
Als dritten und letzten Beschwerdepunkt der rund zweistündigen Verhandlung verwies Schuhböck auf die Auswirkungen der geplanten Gebäude-Beleuchtung u.a. auf die dort heimische Vogelwelt. Der Richter ließ dabei schon im Vorfeld wissen, dass dem LVwG keine EU-Richtlinie bekannt sei, die auf diesen Punkt Bezug nehme. Schuhböck verwies wiederum "auf die FFH-Richtlinie der EU, die Auswirkungen eines Projektes auf derartige Schutzgebiete beinhaltet. Die vorgesehene und nicht notwendige Beleuchtung zählt jedenfalls dazu", meint Schuhböck.
Urteil erst in ein paar Wochen
Die Anwältin der Gegenseite beantragte am Ende der Verhandlung "die Zurückweisung der unzulässigen Beschwerde". Ein Urteil des LVwG wird es wohl erst in ein paar Wochen geben. Sollte dieses nicht im Interesse von Christian Schuhböck ausfallen, wird dieser wohl vor die nächste Instanz ziehen.
Erste Bagger gesichtet
Während vor den Gerichten also noch verhandelt wird, berichteten mehrere Augenzeugen den Bezirksblättern, dass die ersten Bagger bereits angerollt sind. Aber wie ein XXXLutz-Sprecher gegenüber dem Kurier bereits vor einem Monat sagte: „Es wurde nie ein Baustopp verhängt."
Grüne "Natur statt Beton"-Transparente
Für Wolfgang Spitzmüller von den Grünen, der vor der Verhandlung mit seinen Parteikollegen "Natur statt Beton"-Transparente in die Journalistenkameras hielt, ist dieser Fall nur "ein besonders krasses Beispiel, wie bei uns im Burgenland mit wertvollem Grünland umgegangen wird. Wir haben im Bundesländervergleich nach wie vor die höchste Bodenversiegelung und müssen endlich Rezepte finden, wie wir wirtschaftliche Entwicklung für burgenländische Betriebe und Schonung der Ressourcen in Einklang bringen können."
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