ÖVP zur Raumplanungs-Novelle
„Der vorliegende Entwurf ist verfassungswidrig“
Die ÖVP präsentierte ein Gutachten des Verfassungsexperten Heinz Mayer, der den Entwurf zur Raumplanungsnovelle in vielen Punkten als verfassungswidrig bewertet.
BURGENLAND. Das Gutachten wurde im Auftrag des „Bundesverbandes Photovoltaic Austria“ erstellt. Der Interessensverband kritiserte unter anderem, dass künftig Photovoltaik-Anlagen auf Freiflächen ab 100 m2 nur dann zur Sonnenstromproduktion genutzt werden können, wenn diese unter Verfügbarkeit des Landes Burgenland stehen.
Grundrechtswidrigkeiten
Das vorliegende Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass „für die Schaffung eines privatwirtschaftlichen Monopols des Landes, keine sachlichen Gründe vorliegen“ und sich „Grundrechtswidrigkeiten in Bezug auf Eigentum, Erwerbsfreiheit und Gleichheit“ ergeben. Darüber hinaus würde dieses Monopol auch einen Widerspruch zum Unionsrecht bedeuten. „Die Unionsrechtswidrigkeit bewirkt wiederum, dass die PV-Projekte im Burgenland nach dem künftigen Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz von der Förderung via Marktprämie ausgeschlossen wären.“
ÖVP: „Entwurf überdenken“
Eine Verfassungswidrigkeit sieht Mayer auch bei der geplanten Baulandmobilsierungsabgabe. „Die Höhe der vorgesehenen Baulandmobilisierungsabgabe wird in verfassungswidriger Weise einem Ermessen der Landesregierung unterstellt. Diese Ermächtigung ist von verfassungswidriger Umbestimmtheit“, kommt der Verfassungsexperte zum Schluss.
ÖVP-Chef Christian Sagartz weist darauf hin, dass ein Beschluss der vorliegenden Raumplanungsnovelle im Landtag einen Verfassungsbruch bedeuten würde. „Wir appellieren an Landeshauptmann Doskozil, diesen Entwurf zu überdenken“, so Sagartz.
Grüne: „Enormer Flächenverbrauch“
Kritik an der Novelle kommt auch von den Grünen, die sich Schützenhilfe von der Nationalratsabgeordneten Astrid Rössler holten, die als zuständige Landesrätin das Salzburger Raumplanungsgesetz maßgeblich mitgestaltet hatte. Ihr größter Kritikpunkt: „In diesem Gesetz wird der enorme Flächenverbrauch des Burgenlandes nicht angegangen, Brachflächen und Leerstandsverwertung werden nicht erwähnt, hingegen großzügige Widmungen, die der Raumplanung widersprechen werden explizit erlaubt.“
LR Dorner: „Nachschärfungen möglich“
Infrastrukturlandesrat Heinrich Dorner verteidigte den Entwurf der Raumplanungsnovelle. Die Rechtmäßigkeit der Beschränkung vonPhotovoltaikanlagen in der Freifläche sei bezüglich EU-Recht und Verfassungsrecht durch ein Gutachten belegt. Verbesserungsvorschlägen stehe man jedenfalls offen gegenüber. In Teilbereichen könne es noch zu Nachschärfungen kommen, hieß es aus dem Büro des Landesrates.
Gegen die Baulandmobilisierungsabgabe würden im Gutachten keine substanziellen Einwände erhoben. „Aus unserer Sicht ist die Stoßrichtung richtig und notwendig: Wir wollen das spekulative Horten von unbebautem Bauland unterbinden, so wie das auch andere Bundesländer tun“, so Dorner.
Fürst (SPÖ): „Spekulanten einen Riegel vorschieben“
Auch SPÖ-Landesgeschäftsführer Roland Fürst wies noch einmal auf die Zielsetzungen der Novelle hin: „Wir wollen, dass es einerseits zur Mobilisierung von billigen Bauland kommt, damit die Burgenländerinnen und Burgenländer sich das Wohnen leisten können, andererseits schieben wir mit dieser Novelle den Spekulanten einen Riegel vor, die von der ÖVP und den Grünen geschützt werden.“
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