Sexuelle Belästigung: Es genügt ein „Nein“
„Sexuelle Übergriffe und Gewalt an Frauen dürfen nicht toleriert werden“, so Landesrätin Verena Dunst zur aktuellen Debatte über die Vorfälle zu Silvester in Köln. Sie verweist auf gesetzliche Bestimmungen, die diese Vergehen unter Strafe stellen.
Demnach ist seit Anfang des Jahres intensive und entwürdigende sexuelle Belästigung strafbar. In Zukunft genügt ein „Nein“. Der Tatbestand beschränkt sich nicht nur auf die „unmittelbare zur Geschlechtssphäre gehörige Körperpartien des Opfers“. Der Schutz vor sexueller Belästigung wird dadurch ausgeweitet.
„Frauenrechte sind Menschenrechte, deshalb muss sexuelle Gewalt gegenüber Frauen immer bestraft werden“, so Dunst.
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