"Volksabstimmung obsolet"
SPÖ verbietet Gatterjagd im Burgenland nun doch

Gatterjagden im Burgenland werden nach heftigen Protesten von Tierschützern nun doch wieder ohne Ausnahmen verboten – und zwar wie im Gesetzesbeschluss 2017 vorgesehen, ab 2023.  | Foto: Uchann
  • Gatterjagden im Burgenland werden nach heftigen Protesten von Tierschützern nun doch wieder ohne Ausnahmen verboten – und zwar wie im Gesetzesbeschluss 2017 vorgesehen, ab 2023.
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Kurz vor der heutigen Landtagssitzung ließ die SPÖ mit einer Entscheidung aufhorchen: Man werde die umstrittene Gatterjagd im Burgenland auch ohne Volksabstimmung verbieten

BURGENLAND. "Über 14.000 Unterschriften sind für die Volksabstimmung eingegangen und das ist für uns ein klares Signal. Wir werden daher eine Korrektur anbringen und die Gatterjagd im Burgenland zukünftig verbieten", eröffnete der zuständige Landesrat Leo Schneemann die "Eil-Pressekonferenz" am Donnerstagvormittag. 

SPÖ-Klubobmann Robert Hergovich erklärte, der Initiativantrag über die Erlassung des neuen Jagdgesetzes 2021 werde am Donnerstag in den Landtag einlaufen. Dieser werde dann im Zuge der nächsten Ausschusssitzung an den Landtag zugeleitet. 
Man sei eine Koalition mit den Burgenländern eingegangen und flexibel genug, um zu reagieren. Die Korrektur soll dabei nur die Gatterjagd betreffen, alle anderen im Dezember 2020 beschlossenen Aspekte des Jagdgesetztes sollen bestehen bleiben. Letzten Monat war das 2017 beschlossene Jagdgesetz, das 2023 in Kraft tritt, novelliert worden.

"Volksabstimmung damit inhaltlich obsolet"

"Wir achten sehr wohl darauf, was die Bevölkerung will und geben hier und heute das Versprechen ab, dass die Gatterjagd im Burgenland ohne Ausnahmen verboten wird", sagte auch SPÖ-Landesgeschäftsführer Roland Fürst. Die bereits in die Wege geleitete Volksabstimmung sei damit "inhaltlich obsolet", weil man das Verbot von Gatterjagden auch so umsetzen werde. 

Grüne: "Hartnäckigkeit macht sich bezahlt"

Die Grünen freuen sich in einer ersten Reaktion, "dass die SPÖ nun endlich einsieht, dass sie beim Tierschutz keine Abstriche mehr machen darf". Dies sei den Unterschriften der Burgenländer zu verdanken sowie dem Verein gegen Tierfabriken. "Hartnäckigkeit macht sich bezahlt",  so der Grüne Tierschutzsprecher Wolfgang Spitzmüller, der jedoch auch Kritik an der "erneute Husch-Pfusch-Änderung" übt: "Das ist keine seriöse Politik".

Abstimmung wohl im Juni

Neben der Gatterjagd lehnen die Grünen aber auch den Haustierabschuss sowie die Winterfütterung ab. Die Volksabstimmung wird laut Nachfrage der Grünen Klubobfrau Regina Petrik, die Spitzmüller während der Landtagssitzung COVID-bedingt vertritt, im Juni stattfinden. "Diese Volksabstimmung muss auf jeden Fall stattfinden, denn die rund 15.000 Unterstützungserklärungen zählen auf jeden Fall." 

ÖVP: "SPÖ knickt aus Angst vorm Ergebnis ein"

Carina Laschober-Luif von der ÖVP meint in einer Aussendung, die SPÖ knicke aus Angst vor dem Ergebnis der Volksabstimmung ein. "Jetzt wurde aus dem Jagdgesetz 2017 einfach das Jagdgesetz 2021 ohne wesentliche Änderungen. Es wird drübergefahren, die Betroffenen werden nicht eingebunden und auf Schulterschlüsse wird gepfiffen. Das erleben wir derzeit in allen Bereichen. Diese Vorgangsweise zeigt einmal mehr, die rote Absolute schadet dem Land.“ Geht es nach der ÖVP, so müssten auch "die Abschaffung des Jagdverbandes und die massive Erhöhung des Jagdpachtes zurückgenommen werden".

Eisenstadts Bürgermeister Thomas Steiner sagt: „Es ist ein demokratiepolitischer Wahnsinn der SPÖ, jetzt die Volksabstimmung mit einem neuen Gesetzesantrag zu unterlaufen. Man kann unterschiedlicher Meinung sein, aber hier geht es nicht mehr um den Inhalt, sondern um die Demokratie im Land.“

FPÖ: "Zweifellos der richtige Weg"

Erheitert zeigt sich FPÖ-Landesparteiobmann Alexander Petschnig: „Ich freue mich, dass unter dem Druck der Bevölkerung nun auch die SPÖ zu verstehen scheint, dass die Hinterzimmerdiplomatie von LH Doskozil mit einer Hand voll reicher Gatterjagdbesitzer im Burgenland nicht goutiert wird. Die Rückkehr zur hervorragenden Gesetzeslage, die 2017 von rot/blau beschlossen wurde, ist zweifellos der richtige Weg." 
Petschnig wirft der jedoch SPÖ vor, die Bevölkerung nicht gleich eingebunden zu haben: „Dann könnten den Burgenländerinnen und Burgenländern leere Kilometer wie jene der nunmehr inhaltlich obsoleten Volksabstimmung erspart bleiben."

VgT: "Ohne Begutachtung einfach beschlossen"

Überraschend kam die heutige Entscheidung auch für VgT-Obmann Martin Balluch, wie er der APA erzählte: "Mit uns wurde nicht gesprochen." In einer Aussendung kritisiert Balluch die mangelnde SPÖ-Dialogbereitschaft: "Warum hat sie mit uns nicht in der Vorbereitung zur Volksabstimmung gesprochen? Damals wäre der ganze Aufwand noch zu verhindern gewesen, aber meine Bitten um eine Kommunikation wurden ignoriert. Und warum spricht sie jetzt nicht mit uns, statt uns mit einer 98-seitigen Jagdgesetznovelle zu überraschen, die nicht einmal in Begutachtung geht, sondern einfach so beschlossen wird?"

Mittlerweile 26.000 Stimmen

Laut eigenen Angaben hat der VgT bereits 26.000 Stimmen für eine Volksabstimmung gesammelt und befürchtet, die SPÖ wolle den Menschen mit der heutigen Entscheidung sagen, sie bräuchten eh nicht mehr zu Abstimmung gehen. "Damit setzt sie uns wissentlich und vorsätzlich in die Zwangslage, in ein Thema zu investieren und Menschen zu mobilisieren, obwohl die Sache bereits erledigt scheint. Ist sie nämlich nicht: sollten aufgrund der Demotivation die Menschen, denen Tierschutz wichtig ist, nicht zur Volksabstimmung gehen und würde deshalb eine Entscheidung für die Gatterjagd heraus kommen, dann würde das Gesetz vom 10. Dezember mit der Aufhebung des Gatterjagsverbots in Kraft treten – und die SPÖ lacht sich ins Fäustchen", meint Balluch. 

Florian Wagner vom Verein "mehr demokratie! Österreich", der an der Initiierung der Volksabstimmung beteiligt war, sagt: "Die Unterzeichner der Anträge wollten, dass alle Burgenländer über das Gatterjagdverbot entscheiden. Dieses Recht würde ihnen genommen: die Wirkung der Abstimmung wäre untergraben. Im Ansatz demokratisch wäre dieser Vorgang nur dann, wenn auch die neue Jagdgesetznovelle einer Volksabstimmung unterzogen wird."

14.500 Unterschriften für Volksabstimmung gesammelt

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