24-Stunden-Betreuung
Test auf Corona-Virus von Agentur abgelehnt
Besorgte Angehörige beschwert sich über 24-Stunden-Betreuungsagentur. Soziallandesrat Christian Illedits sieht dringenden Handlungsbedarf.
BURGENLAND. LR Illedits fordert bereits seit längerem, dass der gesamte 24-Stunden-Betreuungsbereich auf neue Beine gestellt werden muss. Ein an ihn adressiertes E-Mail einer besorgten Angehörigen bestätigt den Soziallandesrat.
Sicherheits- und Einreisebestimmungen missachtet
In diesem Schreiben schildert die Frau ihre Erlebnisse mit einer 24-Stunden-Betreuungsagentur. Konkret geht es um die Betreuung ihrer 82-jährigen Mutter, die nach zweieinhalb Monaten nun von einer neuen Personenbetreuerin aus Rumänien betreut wird. Den Schilderungen zufolge wurden Sicherheits- und Einreisebestimmungen missachtet. Die Betreuerin wurde mit einem Bus, mit weiteren 14 Betreuerinnen, durch Ungarn befördert. Das Ersuchen um die Testung der Personenbetreuerin wurde aufgrund der nicht vorhandenen gesetzlichen Verpflichtung von der Agentur abgelehnt.
Land übernimmt Kompetenzen des Bundes
Der Wunsch nach dem Test auf Corona-Virus wurde auf Initiative von LR Illedits nachgekommen. Der Krisenstab des Landes kümmerte sich umgehend um die Testung, um das Ansteckungsrisiko zu minimieren. „Schon während der schwierigen Zeit in der Corona-Krise hat das Land Burgenland Kompetenzen des Bundes übernommen, um den Menschen im Burgenland in dieser Situation zu helfen. Der aktuelle Fall zeigt, dass der gesamte 24-Stunden Betreuungsbereich auf neue Beine gestellt werden muss. Diese Tatsache bestätigt mich in meiner Vorgehensweise der Installation einer Arbeitsgruppe, die speziell das Thema der 24-Stunden-Betreuung prioritär diskutieren soll“, so Illedits.
Weitere Fälle möglich
Der Verdacht liegt nahe, dass es weitere solche Fälle in ganz Österreich gibt. „Deshalb möchte ich an die Burgenländerinnen und Burgenländer den Appell starten, hellhörig zu sein und entsprechende Testdokumente von den Betreuungspersonen in ihrem Familienkreis einzufordern. Es sind nun die zuständigen Innen- und Gesundheitsministerien gefordert, Maßnahmen zu setzen und diese auch mit entsprechenden Kontrollen zu vollziehen“, so der Soziallandesrat abschließend.
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