SPÖ-Bilanz zum Commerzialbank-U-Ausschuss
"Totalversagen der Kontroll- und Aufsichtsorgane"
Die SPÖ Fraktionsmitglieder zogen am Dienstag nach sechs Monaten U-Ausschuss Bilanz: Das Totalversagen der Kontroll- und Aufsichtsorgane im Kriminalfall Commerzialbank sei nach der Beendigung der Befragung von Auskunftspersonen mehr als offensichtlich, das Land Burgenland trage keine Verantwortung.
BURGENLAND. Für SPÖ-Klubobmann Robert Hergovich ist klar, "dass es zu einem Aufsichtsversagen gekommen ist". Dabei meint Hergovich sowohl die im U-Ausschuss befragten Aufsichtsräte, als auch die Bundesbehörden, die jahrelang keine Verfehlungen in der Bank festgestellt hatten. "Spätestens seit den Whistleblower-Hinweisen im Jahr 2015 hätte es den Behörden aber auffallen müssen. Die Bankaufsicht hat aber nicht funktioniert, hier gibts es großen Handlungsbedarf", sagt Hergovich.
"Ohne Geständnis von Pucher wäre Bank noch offen"
Der Sachverständige Dr. Motter habe im U-Ausschuss außerdem festgestellt, dass das Land keine Mitverantwortung trage. Sein Gutachten zeige auf, dass die FMA und die OeNB "diesen Kriminalfall" mit einem Schaden von 850 Mio. Euro verhindern und aufklären hätten können. "Ohne ein Geständnis von Martin Pucher wäre die Bank noch offen. Das zeigt, dass die Bankenaufsicht nicht funktioniert und Aufklärung auf Bundesebene stattfinden muss“, sagt Fraktionssprecher Roland Fürst. Die Erkenntnis über das "breite Versagen der Bundesorgane" sei durch ein kürzlich zugespieltes Gutachten der WKStA zum Whistleblow 2015 noch weiter verstärkt worden.
"Bund hat keine Akten geliefert"
Kritik gibt es seitens der SPÖ auch am Justiz-, Finanz- und Innenministerium: "Wir haben aus den Ministerien keine angeforderten Akten bekommen. Es gibt dafür zwar keine rechtliche, aber eine moralische Verpflichtung. FMA und OENB-Mitarbeiter durften außerdem keine Fragen im U-Ausschuss beantworten und wir fragen uns warum, wenn es nichts zu verbergen gibt", so Hergovich. Der U-Ausschuss habe auf Landesebene gute Arbeit geleistet, sei aufgrund der nicht gelieferten Akten aber nur beschränkt handlungsfähig gewesen.
Aufklärung auf Bundesebene gefordert
Geht es nach der SPÖ, so müsse nun nach dem U-Ausschuss im Burgenland, eine Aufklärung im Bund geschehen sowie die Bankenaufsicht neu aufgestellt werden. "Egal ob nun ein U-Ausschuss im Nationalrat oder eine Untersuchungskommission eingesetzt wird – es muss Aufklärung seitens des Bundes über das breite Kontroll- und Aufsichtsversagen geben“, sagt Fürst, der sich vom U-Ausschuss-Abschlussbericht von Verfahrensrichter Walter Pilgermair erwartet, "dass er als objektive Instanz genau das schriftlich wider gibt, was wir alle erlebt haben. Ich denke, da gibt es klare Erkenntnisse." Der Abschlussbericht wird Anfang April erscheinen.
Grüne: "SPÖ lenkt von Fehlern der Landesregierung ab"
Kritik an der SPÖ-Bilanz kommt von den Grünen: "Die SPÖ will ständig über den Bund reden und verwechselt damit ihre eigene Rolle mit der Bundes-SPÖ im Nationalrat. Ein Landtag hat keine Prüfkompetenz für Bundesorgane, daher bekommt ein Landtag auch keine Akten, die Bundesorgane betreffen. Die SPÖ hat noch nicht einmal gesagt, was für Akten sie überhaupt in einem Ministerium vermutet, die die Organe des Burgenlandes betreffen“, kritisiert die Grüne Klubobfrau Regina Petrik die "ständigen Ablenkungsmanöver der burgenländischen SPÖ".
"Anpatzversuche sind reine Nebelgranaten"
Auch die "ständigen Anpatzversuche" an das Justizminsterium seien "reine Nebelgranaten". Dazu Petrik: "Die SPÖ fordert jede Woche die Justizministerin zum Amtsmissbrauch auf, wenn sie Unterlagen anfordert, die das Ministerium gar nicht liefern darf". Die Grünen kündigten dazu auch eine Anfrage an Landtagspräsidentin Verena Dunst an, "welche Unterlagen sie vom Justizministerium überhaupt verlangt, die sich auf den Untersuchungsgegenstand beziehen".
Laut Petrik darf das Justizministerium nur Unterlagen dem U-Ausschuss zur Verfügung stellen, die den Untersuchungsgegenstand betreffen und dieser bezog sich ausschließlich auf die Landesbehörden. "Das Ministerium als Bundesbehörde ist eben nicht Teil des Untersuchungsgegenstandes."
Lesen Sie hier die U-Ausschuss-Bilanz der ÖVP:
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