Landessicherheitsgesetz
Tschürtz: „Wir wollen Unheil vermeiden“
Mit den Stimmen von SPÖ und FPÖ wurde das neue Landessicherheitsgesetz beschlossen.
EISENSTADT (uch). „Es geht im Landessicherheitsgesetz nicht nur um Hunde“, merkte FPÖ-Klubobmann Géza Molnár in der Landtagssitzung an und verwies damit auf die heftigen Diskussionen im Vorfeld rund um die Bestimmungen für die Haltung von Tieren.
16 Änderungen
Diese dürften zum Teil auch der Grund für einen Abänderungsantrag mit insgesamt 16 Änderungen gewesen sein, die zu einigem Unmut der Opposition führten. „Ich finde es als eine Missachtung des Landtags, wenn man einen nicht unwesentlichen Abänderungsantrag zu einem nicht unwesentlichen Gesetz eine halbe Stunde vor der Debatte bekommt“, sagte Grünen-Abgeordneter Wolfgang Spitzmüller. Für ÖVP-Landesparteiobmann Thomas Steiner war das „kein Glanzstück“ des Parlamentarismus. „Kollege Molnár hat sechs Minuten Abänderungsanträge vorgelesen über ein Gesetz, an dem zwei Jahre lang gearbeitet wurde“, so Steiner.
Das „tierfreundlichste“ Landessicherheitsgesetz
Inhaltlich wurde das Gesetz naturgemäß von den Regierungsparteien gelobt. „Im ersten und zweiten Abschnitt geht es um Verhaltensweisen, die grundsätzlich unerwünscht sind. Da geht es unter anderem um Verschmutzung öffentlichen Raums, Vandalismus, Belästigung durch Mitbürger, Bettelei oder Prostitution“, so Molnár, der vom „tierfreundlichsten“ Landessicherheitsgesetz sprach, „das es jemals in Österreich gegeben hat“. Außerdem wurde den Gemeinden „eine Vielzahl von Regelungsspielräumen eröffnet, weil die Bürgermeister und Gemeinderäte am besten wissen, wie die Lage in ihrer Gemeinde ist“.
Die umstrittene Regelung, dass künftig maximal vier Hunde und acht Katzen gehalten werden dürfen, sei unter anderem auch von „veterinärmedizinischer und Tierschutzseite“ angeregt worden.
Autonomie der Gemeinden
SPÖ-Abgeordneter Ewald Schnecker wies ebenfalls auf die „Autonomie der Gemeinden“ hin, die viel Gestaltungsmöglichkeiten schaffe. „Wir beschließen ein modernes, mit sehr präzisen Bestimmungen versehenes Landessicherheitsgesetz“, so Schnecker.
Ähnlich die Bewertung von LHStv. Johann Tschürtz: „Es ist das wirkungsvollste und eindrucksvollste Tierwohl- und Sicherheitsgesetz österreichweit. Wir wollen Unheil vermeiden und regeln ein respektvolles miteinander.“
Inhaltliche Kritik kam von den Grünen vor allem zu den Bestimmungen der Tierhaltung. Abgeordneter Spitzmüller fand es etwa unverständlich, dass beim Haltungsverbot für Wildtiere die Landwirte ausgenommen sind. „Warum soll ein Landwirt Giftspinnen, Schlangen oder Bären halten und andere nicht?“, so Spitzmüller, der auch die vorgeschriebene Maximalzahl für die Haltung von Hunden und Katzen kritisiert. Dafür würden auch die örtlichen Tierhaltungsverbote reichen.
Steiner (ÖVP): „Wird zu Problemen führen“
ÖVP-Chef Thomas Steiner lobte, „dass es endlich eine gesetzliche Grundlage für Bettel- und Alkoholverbote gibt. Kritik übte er an den Regelungen zur Tierhaltung, „die bei der Anwendung zu Problemen führen werden.“
In dieselbe Kerbe schlägt der parteilose Abgeordnete Gerhard Steier: „Ich hätte alles verstanden, wenn die Bezirksverwaltungsbehörden die Aufgaben übernommen hätten, die sie den Bürgermeistern in den Kommunen zumuten.“
• Kommentar von Chefredakteur Christian Uchann
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