Reisen ohne böse Überraschungen
Aktuelle Reisebestimmungen für den Osterurlaub
In den Osterferien zieht es viele Burgenländer für den Urlaub ins Ausland. Durch die Corona-Situation ist es ratsam, sich über die Bestimmungen im Zielland genau zu informieren.
BURGENLAND. Der ÖAMTC informiert über die aktuellen Reisebestimmungen in beliebten Urlaubszielen.
"Auch wenn einige Länder aktuell ihre Einreiseregeln lockern, ist bei Reisen in Europa ein Impf-, Genesungs- oder Testnachweis weiterhin ein wichtiger Begleiter. Der Nachweis wird zum Teil noch für die Einreise benötigt, manchmal auch zum Vorweisen in Restaurants oder Museen und spätestens für die Rückreise nach Österreich", erklärt ÖAMTC-Touristikerin Magdalena Draxler.
Von keinen Maßnahmen bis zur Registrierung
In Österreichs Nachbarländern Schweiz, Liechtenstein, Tschechien, Slowakei, Ungarn und Slowenien gibt es keine Einreisebeschränkungen mehr. Die Einreise in diese Länder ist also ohne Nachweise oder Registrierung möglich. Vor Ort gibt es aber auch in diesen Ländern nach wie vor – wenn auch gelockerte – Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus. Die wichtigste ist die FFP2-Maskenpflicht, die in einigen Ländern, wie in Slowenien oder der Slowakei, noch in den öffentlichen Verkehrsmitteln oder in öffentlich zugänglichen Gebäuden gilt. Bei der Einreise nach Deutschland wird weiterhin ein 3G-Nachweis verlangt, in Italien ebenfalls, zusätzlich eine Registrierung.
"Um beim Restaurant- oder Museumsbesuch keine bösen Überraschungen zu erleben, sollte man sich daher vor Reiseantritt gezielt über die jeweiligen Maßnahmen informieren", rät die ÖAMTC-Expertin.
Ab Samstag keine Nachweispflicht für Kroatien
Ab Samstag, dem 9. April 2022, können Reisende aus EU-Ländern nach Kroatien wieder ohne Einschränkungen einreisen. Es ist somit kein 3G-Nachweis mehr erforderlich. Auch die Maskenpflicht wurde dort nahezu vollständig aufgehoben.
Für die Heimreise
Derzeit braucht man für die Rückreise nach Österreich einen 3G-Nachweis. Ohne diesen ist die Einreise nur mit Registrierung und zehntägiger Quarantäne möglich, wobei diese beendet werden kann, sobald ein negatives PCR- oder Antigen-Testergebnis vorliegt.
Weitere Informationen bietet der ÖAMTC online unter www.oeamtc.at/urlaubsservice an.
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