Ab 18. September hat jeder Recht auf ein eigenes Basiskonto
Kosten dürfen 80 Euro pro Jahr nicht übersteigen
EISENSTADT (uch). Rund 150.000 Österreicher besitzen kein eigenes Bankkonto. Häufig deshalb, weil sie aufgrund finanzieller Probleme von ihrer Bank gekündigt wurden. Im Burgenland sollen es rund 10.000 Menschen sein, denen ein eigenes Konto verwehrt bleibt.
Für Verschuldete und Obdachlose
Damit ist ab 18. September, wenn das sogenannte Verbraucherzahlungskontogesetz in Kraft tritt, Schluss. Dann haben beispielsweise auch Obdachlose, verschuldete Personen, Menschen ohne Einkommen, aber auch Asylwerber das Recht auf Zugang zu einem Bankkonto.
„Bei einem Basiskonto muss das Kreditinstitut dem Verbraucher alle in der Praxis wesentlichen Zahlungsdienste zur Verfügung stellen“, erklärt Konsumentenschutzlandesrätin Verena Dunst.
Keine Überziehung
Außerdem dürfen die Kosten für das Konto 80 Euro pro Jahr nicht übersteigen. Eine Überziehungsrahmen wird es nicht geben. „Dadurch wird sichergestellt, dass die betroffenen Menschen nicht in die Schuldenfalle tappen“, so Dunst, die lobende Worte für die EU findet. „Diese neue Verordnung hat die EU den Mitgliedsstaaten aufgebrummt.“
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