Burgenländische Industrie
Arbeitspflicht bei produzierenden Unternehmen
Die Industriellenvereinigung Burgenland unterstützt die Empfehlungen der Bundesregierung, dass möglichst viele Berufstätige ihre Arbeit von zu Hause aus erledigen sollen. In vielen Produktionsbetrieben ist dies jedoch nicht immer umsetzbar.
BURGENLAND. „In vielen Bereichen der industriellen und gewerblichen Produktion von Gütern und Dienstleistungen, die zur Aufrechterhaltung der Versorgungskette oder der strategischen Lieferketten unverzichtbar sind, kann nicht von zu Hause gearbeitet werden. Ansonsten würde es hier zu Werkschließungen oder Produktionsstopps kommen“, so IV Burgenland-Präsident Manfred Gerger.
Weiters stellt Gerger klar, dass „trotz der geltenden Ausgangsbeschränkungen den Mitarbeitern dieser Bereiche der produzierenden Unternehmen der Weg in die Arbeit erlaubt ist. Hier herrscht Arbeitspflicht“.
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