Arbeiterkammer-Tipps
Was gilt bei Hitze am Arbeitsplatz?
Hohe Temperaturen bergen Gefahren für Arbeitnehmer – vor allem für jene am Bau. Eine gesetzliche Grundlage für Hitzefrei besteht nicht. Jedoch hat der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht.
BURGENLAND. Schon seit Tagen steigen die Temperaturen weit über 30 Grad. Und kein Ende der Hitzewelle in Sicht. Was Urlauber freut, bringt für Arbeitnehmer erschwerte Arbeitsbedingungen. Denn ob nur 22 oder 40 Grad. Es spielt keine Rolle.
Hitzefrei gibt es grundsätzlich nicht
Für Arbeitnehmer gibt es keine gesetzliche Grundlage für Hitzefrei. Die Arbeitsleistung kann bei extrem sommerlichen Temperaturen um bis zu 70 Prozent sinken. Gleichzeitig leidet die Arbeitsqualität und die Fehlerhäufigkeit sowie das Unfallrisiko steigen.
Dennoch muss auch an heißen Tagen die Arbeitsleistung erbracht werden. Doch: „Der Arbeitgeber ist verpflichtet, in Arbeitsräumen für raumklimatische Verhältnisse zu sorgen, die dem menschlichen Organismus angemessen sind. Das sieht das Arbeitnehmerschutzgesetz vor“, versichert AK-Arbeitnehmerschutzexperte Alfred Hillinger.
Raumtemperatur zwischen 19 und 25° C
Bei Tätigkeiten mit geringer körperlicher Belastung, wie beispielsweise Büroarbeiten, hat die Raumtemperatur generell zwischen 19° C und 25° C zu betragen. Ein Recht auf eine Klimaanlage gibt es aber nicht. Dafür gilt es sämtliche Maßnahmen auszuschöpfen, die die Temperatur senken wie z.B. nächtliches Lüften, Beschattung, Bereitstellung von Ventilatoren und alkoholfreien Getränken“, erklärt Hillinger.
„Schlechtwetterentschädigung“
Lediglich am Bau kann Hitze zu „Schlechtwetter“ werden – sofern das der Arbeitgeber auch will. Hillinger: „Für Bauarbeiter und auch für Zimmerer, Gipser, Dachdecker, Pflasterer und Gerüster gilt auch Hitze als Schlechtwetter im Sinne des Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetzes. Ab 32,5 Grad im Schatten muss ein kühlerer Alternativarbeitsplatz gefunden werden, oder das Arbeiten im Freien wird eingestellt. Die Entscheidung darüber obliegt dem Arbeitgeber.“ Die Kriterien dafür sind klar geregelt. Schlechtwetterentschädigung gibt es für Stunden, in denen 32,5 Grad überschritten werden.
Tipps bei Hitze:
- Genug trinken
- Zusätzliche Arbeitspausen, Arbeitsbeginn vorverlegen, Mittagshitze meiden
- Abschattung vor direkter Sonneneinstrahlung: Beschattung, Kopfbedeckung, Sonnenschutzbrillen, Sonnenschutzmittel, Schutzhandschuhe, luftdurchlässige UV-sichere Kleidung
- Lockerung vorhandener Bekleidungsvorschriften
Bei Problemen und Fragen: Die Experten der AK Burgenland stehen mit Rat und Tat zur Verfügung (02682/740) oder bgld.arbeiterkammer.at
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