Härtefallfonds für Land- und Forstwirtschaft
Wie Bauern jetzt unterstützt werden

In der Land- und Forstwirtschaft werden nun neben Voll- auch Nebenerwerbsbetriebe unterstützt. Eine Mehrfachversicherung ist zulässig. | Foto: Tscheinig
  • In der Land- und Forstwirtschaft werden nun neben Voll- auch Nebenerwerbsbetriebe unterstützt. Eine Mehrfachversicherung ist zulässig.
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Am Donnerstag gab die Landwirtschaftskammer flexiblere Regelungen für den Härtefallfonds bekannt – auch Mehrfachversicherte werden jetzt unterstützt

BURGENLAND. Als erste Maßnahme können seit 30. März kleine land- und forstwirtschaftliche Betriebe einen Antrag auf der Webseite der Agrarmarkt Austria www.eama.at stellen und bis zu 1.000 Euro Soforthilfe in Anspruch nehmen. Die "Phase 1" des Härtefallfonds unterstützt damit Kleinstunternehmen in der Wirtschaft, aber auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die aufgrund der Corona-Krise vor dem Aus stehen.

Phase 2: bis zu 6.000 Euro

Mitte April – ein genaues Datum steht bis jetzt noch nicht fest – startet die "Phase 2": Betriebe können dann bei Nachweis eines Einkommensrückganges jeweils bis zu 2.000 Euro pro Monat für die nächsten drei Monate beantragen. Insgesamt stehen damit bis zu 6.000 Euro pro Betrieb zur Verfügung. 

Mehrfachversicherungen zulässig

Neu ist, dass in der "Phase 2" auch Nebenerwerbsbetriebe bis zu neun Arbeitskräften sowie einem Umsatz von bis zu 2 Millionen Euro unterstützt werden, weil Mehrfachversicherungen zulässig sind. Bisher konnten nur Vollerwerbsbetriebe auf den Fonds zugreifen – was unter anderem Winzer aus Lutzmannsburg kritisiert hatten. Eine davon, Kerstin Rohrer, hält die neuen Regelungen für einen "ersten wichtigen Schritt". Es sei sicherlich eine Unterstützung, um die Fixkosten zu decken. "Der Weinverkauf muss aber wieder Fahrt aufnehmen, denn wir wollen natürlich davon und nicht von Hilfeleistungen leben."

Was müssen Betriebe nachweisen?

  • Einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent zum Vergleichszeitraum des Vorjahres.
  • Oder eine Kostenerhöhung um mindestens 50 Prozent zum Vergleichszeitraum des Vorjahres bei Fremdarbeitskräften. 

Durch den Härtefallfonds können folgende Betriebe unterstützt werden:

  • Wein- und Mostbuschenschankbetriebe
  • Spezialkulturen im Wein-, Obst-, Garten- und Gemüsebau sowie Christbaumkulturen
  • Landwirtschaftliche Betriebe, die Privatzimmer oder Ferienwohnungen vermieten (Urlaub am Bauernhof)
  • Betriebe, die landwirtschaftliche Produkte direkt, an die Gastronomie, Schulen und die Gemeinschaftsverpflegung sowie gärtnerische Produkte direkt und an den Groß- und Einzelhandel vermarkten
  • Betriebe, die agrar- und waldpädagogische Aktivitäten anbieten (z. B. Schule am Bauernhof, Seminarbäuerinnen)
  • Betriebe, die auf Basis von Verträgen Sägerundholz erzeugen, dieses aber nicht mehr abgeholt werden kann.

Wie wird unterstützt?
Die Antragstellung für Phase 1 läuft noch:

  • Einheitswert von bis zu EUR 10.000 - Zuschuss EUR 500
  • Einheitswert von mehr als EUR 10.000 - Zuschuss EUR 1.000

Die Phase 2 startet Mitte April:

  • Voll- und Nebenerwerbsbetriebe können auf den Fonds zugreifen.
  • Bis zu EUR 2.000 pro Monat Förderung (Deckelung). Nebeneinkünfte werden gegengerechnet
  • Insgesamt bis zu EUR 6.000 pro Betrieb (3 Monate á EUR 2.000 – gilt für Phase 1 und Phase 2 gemeinsam)
  • Diese Unterstützungen sind steuerfrei

Mehr Infos aufbgld.lko.at

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