Schutz vor Legionellen-Infektionen
Neue Regeln für bakteriensichere Autowaschanlagen

Autowaschanlagen können gefährliche Bakterienschleudern darstellen. | Foto: pixabay

Ab 1. Jänner 2020 gelten von ÖNORM B 5022 definierte, freiwillige Anforderungen an die Wasserqualität von Waschanlagen zum Schutz vor Legionellen-Infektionen.

ÖSTERREICH. Infektionen nach Autowäschen haben voriges Jahr für Aufmerksamkeit gesorgt. Zwei Steirer hatten sich im Sprühnebel mit Legionellen infiziert. Die Bakterien hatten sich im warmen Wasser gefährlich vermehrt. Das Gesundheitsministerium hat rasch reagiert und das Austrian Standards Komitee 140 „Wasserqualität“ mit der Erarbeitung eines Standards für Waschanlagen beauftragt.

Am 1. Jänner 2020 wird die ÖNORM B 5022 „Anforderungen an die mikrobiologische Wasserbeschaffenheit in aerosolbildenden Waschanlagen“ herausgegeben, sie gelten als freiwilliger Standard.

Mehr Konsumentenschutz

„Bis jetzt hat es keine normativen Anforderungen an die Wasserqualität von Waschanlagen gegeben“, weiß Bernd Jenewein, Geschäftsführer der UMWELT – HYGIENE GmbH in Innsbruck. Als Vorsitzender der Arbeitsgruppe 140.52 „Aerosolbildende Waschanlagen“ bei Austrian Standards war der Hygiene-Experte maßgeblich an der Entstehung dieser ÖNORM beteiligt.

„Da bei Waschanlagen im Normalfall nicht desinfiziertes Wasser verwendet wird, wurde im Sinne der in Österreich üblichen präventiven Strategie auf ein vorbeugendes Überwachen und Eingreifen bei mikrobiologisch nicht stabilen Systemen sowie auf nachhaltige Sanierungslösungen Wert gelegt“, so Jenewein.

Win-win-Situation für Benutzer und Betreiber

Für die Benutzer der Waschanlagen wird das Risiko einer Infektion minimiert, die Betreiber erhalten wiederum Hilfestellung für die hygienisch einwandfreie Betriebsführung der Anlage.

Zwar wird durch die erforderlichen jährlichen Kontrollen und Kontrolluntersuchungen für den Betreiber ein Zusatzaufwand anfallen, allerdings liegt der große Nutzen für den Betreiber im besseren Schutz seiner Kunden und seines Betriebspersonals sowie einer entsprechenden Rechtssicherheit gemäß dem aktuellen Stand der Technik, heißt es in einer Aussendung. Wird die Waschanlage entsprechend der ÖNORM B 5022 betrieben, kann bei einem potenziellen Vorfall mit gesundheitlichen Auswirkungen nicht mehr von einem fahrlässigen Handeln des Betreibers ausgegangen werden, da die Einhaltung der Anforderungen des Standards einen Betrieb der Anlage nach dem aktuellen Stand der Technik darstellt. Für allfällige Verfahren kann dies ein entscheidender Vorteil sein.

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