Blutspenden
Diskriminierungs-Aus bei der Blutspende

- Der Zugang zur Blutspende soll ab Sommer auf Basis des individuellen Risikoverhaltens und nicht auf Basis der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität geregelt werden.
- Foto: ÖRK
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Die Regierung verkündet eine Einigung bei der Neuerung der Blutspendeverordnung. Das Risikoverhalten einer Person entscheidet in Zukunft über die Möglichkeit einer Blutspende, nicht aber die sexuelle Orientierung.
ÖSTERREICH. "Wenn jemand mit einer Blutspende helfen will, soll die Person nicht aufgrund der sexuellen Orientierung oder des Geschlechts daran gehindert werden," so Johannes Rauch (Grüne). Eine Novelle der Blutspendeverordnung steht bevor. Homosexuelle und Transpersonen werden nicht mehr grundsätzlich von der Blutspende ausgeschlossen. Ab Sommer soll das individuelle Risikoverhalten betrachtet und auf Basis dessen entschieden werden, ob Blutspenden möglich ist.
Individuelles Risikoverhalten ausschlaggebend
Die bisherige Verordnung schloss 5,5% der Männer und alle Transpersonen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität vom Blutspenden aus. Die neue Verordnung sieht vor, dass das individuelle Risikoverhalten einer Person ausschlaggebend ist.
„Ich finde es ausgesprochen gut, dass zukünftig individuelles Risikoverhalten zählt und nicht mehr ganze Bevölkerungsgruppen pauschal diskriminiert werden“, zeigt sich Jugendstaatssekretärin Claudia Plakolm am Freitag erfreut über die Einigung.

- Die "3-3-3"-Regelung schließt Menschen nicht mehr aufgrund ihrer Sexualität aus.
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Die neue "3-3-3"-Regelung
Um die höchsten Sicherheitsstandards für Blutkonserven einzuhalten, tritt die "3-3-3"-Regelung in Kraft. Das bedeutet wer in den vergangenen drei Monaten mehr als drei Sexualpartner oder Sexualpartnerinnen hatte, wird für die folgenden drei Monate von einer Blutspende ausgeschlossen. Unabhängig von Geschlecht oder sexueller Orientierung. Die Blutkommission wird ihre Empfehlung für die Fragebögen zur Blutspende dahingehend anpassen.
Taten folgen lassen
Bisher scheiterte eine Neuordnung der Blutspendeverordnung am Roten Kreuz, dem mit Abstand größten Blutspendedienst Österreichs. SPÖ-Gleichbehandlungssprecher Mario Lindner zeigt sich skeptisch: „Der entscheidende Punkt ist, ob in der Verordnung ein Diskriminierungsverbot für Männer, die Sex mit Männern haben, beziehungsweise ein Diskriminierungsverbot für transsexuelle Menschen steht.“ In der neuen Blutspendeverordnung ist kein explizites Diskriminierungsverbot gegen bestimmte Personengruppen vorgesehen. Es liegt also am Blutspendedienst, ob sie ihre Kriterien anpassen und die neue Dreier-Regelung übernehmen wollen.
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