Nachfrage bei Brennholz
Förster vergeben immer mehr "Klaubholzscheine"

Wer in den Wald geht und dort einfach Holz sammelt, um dieses mit nach Hause zu nehmen, macht sich strafbar. | Foto: Gustav Gullstrand/Unsplash
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  • Wer in den Wald geht und dort einfach Holz sammelt, um dieses mit nach Hause zu nehmen, macht sich strafbar.
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Einfach in den Wald gehen und dort Holz sammeln ist verboten. Gerade in der aktuellen Krise wirkt diese Möglichkeit wohl für viele dennoch verlockend. Mit sogenannten "Klaubholzscheinen" ist das Sammeln von Anzündholz aber schon erlaubt. Hier erfährst du, was dabei zu beachten ist.

ÖSTERREICH. Wer in den Wald geht und dort einfach Holz sammelt, um dieses mit nach Hause zu nehmen, macht sich strafbar. Bäume und alle Teile davon sind Eigentum des Waldbesitzers bzw. der Besitzerin. Wer dennoch Holz sammelt, begeht Diebstahl. Wird man erwischt, sind bis zu 730 Euro Geldbuße oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einer Woche möglich.

Bäume, Äste, Wurzeln und Sträucher mitzunehmen ist strafbar

Konkret verbietet das Forstgesetz die Aneignung von stehendem oder geerntetem Holz und Harz sowie die Aneignung von Erde, Rasen oder sonstigen Teilen des Bodens. Bei Letzterem ist die Mitnahme von geringen Mengen nicht strafbar. Außerdem dürfen Bäume, Wurzeln, Äste, liegende Stämme und Sträucher nicht beschädigt oder von ihrem Standort entfernt werden. Hier ist nur die Entfernung einzelner Zweige erlaubt. Allerdings auch nur dann, wenn die Pflanze dabei nicht beschädigt wird. 

Klaubholz  zum Anzünden von Holz in Öfen

Für Privatpersonen gibt es aber trotzdem zwei Möglichkeiten, Holz im Wald zu sammeln. Die erste Option bietet sich durch sogenannte "Klaubholzscheine". Klaubholz zu sammeln habe gerade im Großraum Wien eine lange Tradition, erklärt Andrea Kaltenegger, Pressesprecherin der Bundesforste, gegenüber den RegionalMedien Austria. Schon rund um den ersten und zweiten Weltkrieg sind die Wienerinnen und Wiener in die umliegenden Wälder gegangen, um dort Kleinholz zu holen. Dabei handelt es sich allerdings nicht um Holzscheite zum Heizen, sondern lediglich um Anzündholz. Gesammelt werden dürfen nur am Boden liegende Äste und Kleinholz. 

Klaubholzsaison dauert von April bis September

Vergeben werden die Klaubholzscheine von Revierleiterinnen und Revierleitern der jeweiligen Wälder. Sie wissen genau, wann und wo am besten Holz gesammelt werden kann. Klaubholzscheine werden allerdings nur an Anrainer vergeben und kosten zehn Euro pro Monat. Die Saison dauert etwa von April bis September. In der Zeit dazwischen ist das Holz meist sowieso zu nass und außerdem müssen Ruhezeiten für Wildtiere wie etwa Rehe eingehalten werden. Die Leiterinnen und Leiter der Reviere müssen auch darauf achten, dass ausreichend Totholz als Nährstofflieferant in den Wäldern bleibt. Kaltenegger von den Bundesforsten:

"Ausgelöst durch die Energiekrise kam es in den letzten Wochen zu einem deutlichen Anstieg der Nachfrage. Die Anzahl der Klaubholzscheine, mehrere Dutzend wurden heuer bereits von den Bundesforsten vergeben, ist aber begrenzt. In früheren Jahren war die Nachfrage deutlich geringer. Mitgenommen werden darf nur so viel, wie man händisch tragen kann, technische Hilfsmittel zur Aufarbeitung sind nicht erlaubt."

Holz darf nur mit den Händen transportiert werden

Gemeint sind damit etwa Motorsägen oder andere Arten von Sägen. Die zweite Möglichkeit, an Holz zu kommen, besteht darin, Brennholz selbst zu erzeugen. Dafür sind ein sicherer Umgang mit einer Motorsäge und eine Schutzausrüstung Voraussetzung. Erst dann können Privatpersonen eine Berechtigung erwerben, um selbst kleinere Mengen Holz zu ernten. Auch hier wird das Wo und Wann von den jeweiligen Revierleiterinnen und Revierleitern vorgegeben. Das zerkleinerte Brennholz kann dann für Privatzwecke verwendet werden. 

Bundeskriminalamt warnt vor Betrügern

In den vergangenen Wochen und Monaten hat die Nachfrage bei Brennholz massiv zugenommen. Dieses Potenzial haben mittlerweile auch Betrügerinnen und Betrüger für sich entdeckt. Erst kürzlich hat das Bundeskriminalamt eine Warnung vor gefälschten Shops und Privatanbietern veröffentlicht. Bei Fragen sollte man sich daher an seriöse Stellen die etwa die Bundesforste wenden. 

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