Corona-Impfpflicht
Gesetzesentwurf sieht 3.600 Euro Strafe vor
Der erste Gesetzesentwurf zur künftigen Impfpflicht liegt vor. Der Entwurf sieht eine Strafhöhe von 600 Euro alle drei Monate vor. Werden diese nicht einbezahlt, sind stattdessen Verwaltungsstrafen von bis zu 3.600 Euro möglich.
ÖSTERREICH. Die allgemeine Impfpflicht soll mit 1. Februar in Österreich gelten, ab dann müssen all jene, die bis dato nicht nicht gegen das Coronavirus immunisiert sind, eine Impfung vornehmen. Gestraft werden Ungeimpfte laut Entwurf dann ab Mitte März 2022.
Was genau umfasst die Impfpflicht?
Laut Gesetzesentwurf umfasst die Impfpflicht
- eine Erstimpfung,
- eine Zweitimpfung , die frühestens 14 und spätestens 42 Tage nach der Erstimpfung erfolgen darf,
- sowie eine Drittimpfung, die frühestens 120 und spätestens 270 Tage nach der Vorimpfung erfolgen darf.
Welche Impfstoffe werde anerkannt?
Anerkannt werden dem Gesetzesentwurf zufolge die Impfstoffe von
- Biontech und Pfizer,
- Moderna,
- AstraZeneca und
- Johnson & Johnson.
Wie erfolgt der Ablauf der Impfpflicht?
Alle ungeimpften Personen, die 14 oder älter sind, sollen am 15. Februar eine Aufforderung zum Impfen erhalten. Ab 15. März drohen jenen, die sich bis dahin nicht haben impfen lassen, Strafen. Ausgestellt werden die Strafen von den Bezirksverwaltungsbehörden. Die Gelder, die durch die Strafen eingenommen werden, sollen laut Entwurf an die lokalen Krankenanstalten fließen.
Wie hoch sind die Strafen?
Der Gesetzesentwurf zur Impfpflicht (Stand 5.12.2021) sieht Strafen
- von bis zu 600 Euro alle drei Monate vor, wenn die betroffene Person sich nicht impfen lässt.
- Ungeimpfte erhalten alle drei Monate ein Schreiben des Gesundheitsministers.
- Erfolgt die Impfung nicht zum jeweiligen "Impfstichtag", werden jeweils Strafverfügungen von bis zu 600 Euro verhängt.
- Werden diese nicht einbezahlt, sind stattdessen Verwaltungsstrafen von bis zu 3.600 Euro möglich.
- Die Eingänge aus den Geldstrafen sollen an die Träger der örtlichen allgemeinen Krankenanstalten gehen.
Welche Ausnahmen zur Impfpflicht gibt es?
Ausnahmen sind vorgesehen, und zwar für
- Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren,
- schwangere Frauen,
- Genesene 180 Tage nach positivem Test und
- Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, mit ärztlichem Attest.
Fallen die Ausnahmegründe weg, etwa durch die Geburt des Babys bei Schwangeren, Ablauf der 180 Tage bei Genesenen oder den 14. Geburtstag bei Kindern, gilt die Impfpflicht nach Ablauf des darauffolgenden Monats.
"Noch nicht fix"
Laut dem Gesundheitsministerium ist der Entwurf noch nicht endgültig: In den kommenden Tagen werde mit dem Verfassungsministerium und unter Einbindung von SPÖ und NEOS noch weiter an dem Impfpflicht-Plan gearbeitet.
„In den kommenden Tagen werden das Gesundheitsministerium und das Verfassungsministerium unter Einbindung der Oppositionsparteien SPÖ und NEOS intensiv arbeiten und Vorschläge im Rahmen eines Gesetzesvorschlags berücksichtigen. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wird im Laufe der kommenden Woche in Begutachtung geschickt“,
so deine Sprecherin aus dem Gesundheitsministerium. Erst danach soll das Ergebnis bekannt gegeben werden.
Erst 67,4 Prozent in Österreich geimpft
Mit 5. Dezember wurden insgesamt 14.459.434 Impfdosen verabreicht,
davon haben 2.336.406 Menschen eine dritte Dosis erhalten. 6.020.505 Menschen haben ein aktives Impfzertifikat (67,40% der Gesamtbevölkerung sowie 70,84% der impfbaren Bevölkerung). 6.404.837 Menschen haben zumindest eine Impfung bekommen (71,70% der Gesamtbevölkerung sowie 75,36% der impfbaren Bevölkerung). Um eine weiter Corona-Welle abzufedern braucht es laut Experten eine Immunisierung der Bevölkerung von über 80 Prozent.
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