Labyrinth ArbeitnehmerInnenveranlagung? Flachgauer Landjugendmitglieder haben den Durchblick
Was ist die ArbeitnehmerInnenveranlagung? Und warum bekommt man hier Geld zurück? Mit diesen und einigen weiteren Fragen haben sich am Dienstag, den 9. Oktober rund 15 Landjugendmitglieder aus dem Bezirk Flachgau beschäftigt. Unter der Leitung von Referent Martin Geier wurden die ersten Schritte zur individuellen ArbeitnehmerInnenveranlagung besprochen.
Seit Juli 2017 gibt es die antragslose ArbeitnehmerInnenveranlagung. Die Bedeutung dahinter und ob man ab sofort überhaupt noch einen „Steuerausgleich“ machen soll, waren die ersten Fragen, welche die TeilnehmerInnen dem Referenten stellten. „Für die automatische ArbeitnehmerInnenveranlagung (ANV) müssen die Personen einige Voraussetzungen erfüllen. So dürfen beispielsweise nur lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen worden sein und die Berechnungen der Finanzverwaltung müssen zu einer Steuergutschrift führt“, so der Vortragende. Automatisch werden in der ANV Kirchenbeträge und Spenden berücksichtigt. Was den großen Unterschied zu den selbst ausgefüllten Anträgen macht, sind vor allem Werbungskosten, die im Detail besprochen wurden. „Es ist sinnvoll, schon im laufenden Jahr Belege für die ArbeitnehmerInnenveranlagung zu sammeln und bei anstehenden Investitionen für die Arbeit die Zusammenhänge zur ANV im Hinterkopf zu behaltet. Im Nachhinein ist es immer schwieriger und mühsamer, sich an die Ausgaben zu erinnern und die richtigen Belege dazu zu suchen“, so lautete ein Hinweis vom Referenten an die TeilnehmerInnen.
„Was ich besonders interessant fand ist die Tatsache, dass jeder, der bereits automatisch veranlagt wurde, zusätzlich einen Antrag mit weitere Abschreibungen geltend machen kann“,
meint Martina Gerstl, Bildungsreferentin der Landjugend Bezirk Flachgau.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die TeilnehmerInnen nun gerüstet sind, um zukünftig ihre ArbeitnehmerInnenveranlagungen selbst zu machen.
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