Ärztekammer
Rauchs Vorschlag gegen Ärztemangel ist "Zwangsarbeit"

Johannes Rauch (Grüne) fordert drastische Maßnahmen, um Kassenärztemangel zu bekämpfen.  | Foto: APA Picturedesk
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Der Gesundheitsminister schlägt eine Lösung für den Ärztemangel vor. Diese trifft bei der Ärztekammer auf starken Widerspruch. Auch die Länder sehen Mängel im Gesundheitsmanagement der Bundesregierung. 

ÖSTERREICH. Der Mangel an niedergelassenen Kassenärzten ist ein altbekanntes Problem. Nach der Überlegung des Gesundheitsministers Johannes Rauch (Grüne), Medizinabsolventinnen und -absolventen zu verpflichten, als Kassenarzt zu arbeiten, schreit die Ärztekammer auf - und die Länder gleich mit.

Kampfansage an Ärztekammer

Der Gesundheitsminister fordert dazu auf, über neue Modelle zu sprechen, um den Mangel an niedergelassenen Kassenärzten entgegenzuwirken. Man müsse darüber reden, ob man Medizinabsolventen nicht dazu verpflichten kann, für eine bestimmte Zeit als Kassenarzt zu arbeiten – vielleicht ein, zwei Tage in der Woche. „Das wird ein Konflikt mit der Ärztekammer – und den bin ich bereit zu führen", so der Minister gegenüber der Tiroler Tageszeitung am Freitag. 

Johannes Rauch (Grüne) fordert drastische Maßnahmen, um Kassenärztemangel zu bekämpfen.  | Foto: APA Picturedesk
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Ärztekammer zeigt sich kampfbereit

Der Präsident der Ärztekammer, Thomas Szekeres, wies die Forderung in einer Aussendung zurück und sprach von „Zwangsarbeit“. Man müsse die Tätigkeit des Kassenarztes attraktivieren, etwa durch höhere Bezahlung oder weniger administrativer Tätigkeiten. Auch der Vizepräsident der Ärztekammer und Bundeskurienobmann der niedergelassenen Ärzte, Johannes Steinhart, kritisierte den Vorstoß. Der Arztberuf sei ein freier Beruf und müsse es auch bleiben. Er verwehre sich gegen jegliche Eingriffe. Für den von Minister Rauch heraufbeschworenen Konflikt sei man „jederzeit bereit“.

Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres unterstützt die Vorschläge des Bundesministers keineswegs.  | Foto:  ÖÄK/Bernhard Noll
  • Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres unterstützt die Vorschläge des Bundesministers keineswegs.
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Universitätsgesetz hätte helfen sollen

Ab diesem Herbst ist es erstmals möglich, an öffentlichen Universität eigene Studienplätze im öffentlichen Interesse zu reservieren – etwa für die Kassenärzte. Das würde heißen, dass Kandidatinnen und Kandidaten ein Stipendium für das Medizinstudium erlangen, sollten sie sich freiwillig verpflichten, für einen befristeten Zeitraum als Kassenarzt oder -ärztin zu arbeiten. Doch bis Fristende hat kein einziges Bundesland Interesse an den gewidmeten Stellen angemeldet. 

Tausende Studienanwerberinnen und -anwerber hoffen auch dieses Jahr auf einen Medizinstudienplatz. Durch das neue Gesetz könnten sie ihre Chancen auf Aufnahme verbessern, wenn sie sich verpflichten, als Kassenarzt zu arbeiten. | Foto: Medizinische Universität Innsbruck
  • Tausende Studienanwerberinnen und -anwerber hoffen auch dieses Jahr auf einen Medizinstudienplatz. Durch das neue Gesetz könnten sie ihre Chancen auf Aufnahme verbessern, wenn sie sich verpflichten, als Kassenarzt zu arbeiten.
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Wer nun verantwortlich ist

Die Schuld am Verstreichen der Option sehen die Länder allerdings bei Bund. Die neue Gesetzeslage wurde "nicht aktiv an die Bundesländer kommuniziert, wie unter den Gesundheitsreferentinnen und -referenten der Bundesländer festgestellt worden ist", heißt es etwa aus der Steiermark. Der Bund streitet das wiederum ab. Verantwortlich sein will niemand und der Ärztemangel bleibt. 

Zum Thema:

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