Überblick über gesetzliche Neuerungen - was uns 2016 alles erwartet

2016 bringt viele gesetzliche Neuerungen. Wir haben die wichtigsten für Sie zusammengefasst. | Foto: meinbezirk.at/Elke Grumbach
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ÖSTERREICH. Wurden Sie beim ersten Einkaufsbummel im neuen Jahr bereits dazu aufgefordert, die Rechnung bis zum Verlassen des Geschäfts bei sich zu tragen? Dann sind Sie schon jetzt mit einer der vielen gesetzlichen Neuerungen in Berührung gekommen, mit denen die Österreicher seit dem Jahreswechsel konfontiert werden.

Die Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht ist Teil einer umfangreichen Steuerreform. Betriebe mit einem Jahresumsatz ab 15.000 Euro müssen ab sofort eine Registrierkasse besitzen, die ab 2017 mit einem zusätzlichen Manipulationsschutz versehen werden muss. Kunden sind verpflichtet, Belege anzunehmen und bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten bei sich zu tragen.

Weitere Maßnahmen der Steuerreform kurz und knapp

Die Steuerreform bringt außerdem eine Vereinheitlichung des Umsatzsteuersatzes für Kultur- und Sportveranstaltungen auf 13 Prozent mit sich. Von einer Erhöhung betroffen sind zum Beispiel der Verkauf von Eintrittskarten im kulturellen Bereich (bisher zehn Prozent) oder Ab-Hof-Verkäufe (bisher zwölf Prozent).

Durch die Angleichung begünstigt wird hingegen der Verkauf von Eintrittskarten für Sportveranstaltungen - Sportbegeisterte zahlen nun statt der bisherigen 20 Prozent auch nur noch 13 Prozent Umsatzsteuer. Über eine Gehaltserhöhung dürfen sich Arbeitnehmer dank der neuen Einkommensteuertarife freuen. Ebenso erhöht werden die Negativsteuer sowie die Gehälter von Gemeindebediensteten und Bürgermeistern in den meisten Bundesländern.


Monika Schmerold testete für die Regionalmedien Austria im Sommer 2015 in Salzburg Gebäude auf ihre Barrierefreiheit.

Kein Platz mehr für Barrieren

Mit Jahreswechsel endete die Übergangsfrist des 2006 beschlossenden Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes. Das Behindertengleichstellungsgesetz betrifft nicht nur den barrierefreien Zugang von Gebäuden, sondern auch die Benutzerfreundlichkeit von Webseiten. Das Gesetz soll die Diskriminierung von behinderten Menschen verhindern.

Seit 1. Jänner 2016 ist eine Schadenersatzklage im Falle einer Diskriminierung möglich. Übrigens: Parkausweise für Menschen mit Behinderung, die vor dem 1. Jänner 2001 ausgestellt worden sind, haben mit 31. Dezember 2015 ihre Gültigkeit verloren und müssen neu beantragt werden.

Flüchtlingsunterstützung auf Gemeindeebene

Im Hinblick auf die Flüchtlingsdebatte wurde das Bundesverfassungsgesetz über die Unterbringung und Aufteilung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden geschaffen. Gemeinden sind dazu angehalten, Plätze in der Größe von 1,5 Prozent der Bevölkerungszahl für Flüchtlinge bereitzuhalten. 50 Prozent der Mindestsicherung der Flüchtlinge sind ebenso von den Gemeinden zu finanzieren.

Wahlrecht und weitere Verordnungen

Was ist sonst noch neu? Ab 1. Jänner 2016 können Bürger bei allen bundesweiten Wahlen ausgefüllte Wahlkarten in jedem beliebigen Wahllokal abgeben. Für Gemeinden gilt ab sofort eine Abgeltungsverordnung gegenüber der zuständigen Wirtschaft für die Mitsammlung von Verpackungen im Restmüll. Eine neue Recycling-Baustoffverordnung wird neuen bürokratischen Aufwand und höhere Kosten verursachen, soll aber gleichzeitig Kreislaufwirtschaft und Materialeffizienz fördern.

Weitere Neuerungen zu Haushaltsrecht, Normengesetz und der neuen Informationspflicht von Teilzeitmitarbeitern finden Sie in der Zusammenfassung vonKommunalnet.

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2016 bringt viele gesetzliche Neuerungen. Wir haben die wichtigsten für Sie zusammengefasst. | Foto: meinbezirk.at/Elke Grumbach
Ab 1. Jänner 2016 sollten alle öffentlichen Gebäude barrierefrei sein. Monika Schmerold hat für uns im Sommer einige öffentliche Gebäude in Salzburg getestet. | Foto: Lisa Gold

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