Neue Einreise-Verordnung
Was sich für Pendler nächste Woche ändert

- Angesichts der hohen Infektionszahlen werden die Einreisebestimmungen für Pendler nach Österreich verschärft - unter anderem durch eine regelmäßige Testpflicht.
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Die Bestimmungen für die Einreise nach Österreich liegen nun vor. Angesichts der hohen Infektionszahlen werden die Einreisebestimmungen für Pendler nach Österreich verschärft. Künftig brauchen auch Pendler einen verpflichtenden Covid-Test und müssen sich registrieren. Was nun doch bleibt - anders als zuvor von Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) angekündigt - ist die Möglichkeit des Freitestens aus der verpflichtenden Quarantäne.
ÖSTERREICH. Regelmäßige Pendler und Pendlerinnen müssen sich künftig neben einem negativen Testergebnis elektronisch im Rahmen der "Pre Travel Clearance" registrieren, falls sie aus einem Land mit hohen Infektionszahlen einreisen. Das wird ab 10. Februar verpflichtend. Ab 7. Februar ist eine Vorab-Registrierung möglich. Der Antigen- oder PCR-Test darf nicht älter als sieben Tage sein. Wichtig: Anerkannt werden nur Tests, die von qualifiziertem Personal abgenommen werden, also keine Selbsttests. Das geht aus der neuen Einreiseverordnung hervor, die vom Sozialministerium erlassen wurde. Als Pendler gelten Personen, die mindestens einmal pro Monat aus beruflichen oder privaten Gründen ins Ausland reisen.
Freitesten nach Einreise bleibt
Für die anderen Einreisenden bleibt im Wesentlichen alles gleich, außer dass sie einen negativen PCR- oder Antigen-Test (Apotheke oder Teststraße) benötigen, wenn sie ins Land kommen. Die zehntägige Quarantäne kann nun doch weiter nach fünf Tagen durch Freitesten durchbrochen werden. Der Test zur Einreise darf höchstens 72 Stunden alt sein. Gegebenenfalls kann er auch in Österreich binnen 24 Stunden nachgeholt werden.

- Die zehntägige Quarantäne kann nun doch weiter nach fünf Tagen durch Freitesten durchbrochen werden.
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Klarstellung zu Ausnahmegründen
Ausgenommen von der Bestimmung sind jene, die aus einem Staat mit niedrigen Infektionszahlen einreisen, allerdings gibt es derzeit keine so risikoarmen Länder in der Nachbarschaft. Hierfür muss man sich in dem besagten Land zehn Tage durchgehend aufgehalten haben. Dazu zählen Staaten aus der "Anlage A": Australien, Finnland, Griechenland, Island, Neuseeland, Norwegen, Singapur, Südkorea und der Vatikan.
Wer aus aus unvorhersehbaren, unaufschiebbaren, besonders berücksichtigungswürdigen Gründen im familiären Kreis oder bei Inanspruchnahme unbedingt notwendiger medizinischer Leistungen keine andere Option hat als einzureisen, darf auch ohne Einschränkungen die Grenzen passieren.

- Was die Pendler angeht, müssen sie sich einmal pro Woche wie alle anderen Einreisenden registrieren. Zudem haben sie ein Antigen- oder PCR-Test-Ergebnis mitzuführen, das nicht älter als sieben Tage ist.
- Foto: BB Archiv/Noggler
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Berufliche Gründe
Eine "Einreise aus beruflichen Gründen" muss bewiesen werden, etwa durch Bestätigungen des Arbeitgebers, Lieferscheine, Auftragsbestätigungen oder die Terminbestätigung eines Vorstellungsgespräches. „Dabei ist jedenfalls auch eine zeitliche Komponente anzugeben und zu berücksichtigen. So ist etwa ein mehrwöchiger Aufenthalt unzulässig, wenn der Termin nur für drei Tage angesetzt ist“, heißt es vom Gesundheitsministerium.
Der Brexit hat auch Auswirkungen für die Briten: Sie dürfen - außer in Ausnahmefällen wie Geschäftsreisen - nicht mehr in Österreich einreisen, solange Großbritannien als Risikoland gilt.
Links:
Einreiseformular (Pre-Travel-Clearance)
Einreiseverordnung des Gesundheitsministeriums
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