Mehr Geld am Konto
Was sich im September finanziell für euch ändert

360 Euro pro Kind, 100 Euro  Schulstartgeld und die Steuerreform: Im September gibt's Geld aufs Konto. Im Artikel lest ihr, was genau euch zusteht. | Foto: Pixabay
  • 360 Euro pro Kind, 100 Euro Schulstartgeld und die Steuerreform: Im September gibt's Geld aufs Konto. Im Artikel lest ihr, was genau euch zusteht.
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Die vorgezogene Steuerreform der türkis-grünen Regierung wird mit September schlagend. Die Entlastung wurde rückwirkend mit 1. Jänner 2020 wirksam. Wer sich also wundert, warum er im September mehr Geld am Konto hat, das könnte der Grund sein. Zusätzlich wird jetzt auch der Kinderbonus ausbezahlt. Ein Überblick...

ÖSTERREICH. 360 Euro pro Kind, 100 Euro  Schulstartgeld und die Steuerreform: Im September gibt's Geld aufs Konto. Hier sehr ihr, was genau euch zusteht:

Steuerreform

Die Regierung hat die Senkung der Lohn- und Einkommenssteuer beschlossen: Der Eingangssteuersatz für niedrige Einkommen (von 11.000 bis 18.000 Euro) wurde von 25 auf 20 Prozent gesenkt. Wer jährlich 18.000 Euro oder mehr verdient, wird mit dem Maximalbetrag von 350 Euro entlastet.

Kinderbonus

Im September kommt es auch zur Auszahlung des Kinderbonus: Dieser wurde in der Corona-Krise beschlossen. Kinderbonus: Einmalig wird im September 2020 gemeinsam mit der Familienbeihilfe der Kinderbonus in Höhe von € 360 ausbezahlt. Es ist kein gesonderter Antrag erforderlich. In Kritik geraten war, dass etwa Kinder von Pflegekräften, die im Ausland leben, weniger erhalten, weil der Bonus an die Familienbeihilfe gekoppelt ist, diese wiederum ist an die Lebenserhaltungskosten angepasst. Bei Kindern in Irland fällt der Bonus dafür sogar höher aus.

Bonus für Arbeitslose

Auch Arbeitslose bekommen im September einen Bonus: Wer keinen Job – und damit kein steuerpflichtiges Einkommen – hat, der bekommt im September 450 Euro als Bonus.

Familienbeihilfe

Die Familienbeihilfe beträgt pro Kind und Monat ab Geburt 114 Euro,  ab 3 Jahren 121,9 Euro, ab 10 Jahren 141,5 Euro, ab 19 Jahren 165,1 Euro.  Der monatliche Gesamtbetrag an Familienbeihilfe erhöht sich durch die Geschwisterstaffelung für jedes Kind, wenn sie für 2 Kinder gewährt wird, um 7,1 Euro für jedes Kind, für 3 Kinder gewährt wird, um 17,4 Euro für jedes Kind, für 4 Kinder gewährt wird, um 26,5 Euro für jedes Kind. Der Zuschlag für ein erheblich behindertes Kind beträgt 155,9 Euro pro Monat.

Kinderabsetzbetrag

Gemeinsam mit der Familienbeihilfe wird zusätzlich ein Kinderabsetzbetrag ausgezahlt. Dieser beträgt 58,40 Euro pro Kind und muss nicht gesondert beantragt werden.

Schulstartgeld

Mit der Familienbeihilfe für den September wird zusätzlich ein Schulstartgeld von 100 Euro für jedes Kind zwischen 6 und 15 Jahren ausgezahlt; es ist kein gesonderter Antrag erforderlich.

Mehrkindzuschlag

Es steht ein Mehrkindzuschlag von 20 Euro monatlich für jedes ständig im Bundesgebiet beziehungsweise im EU-Raum lebende dritte und weitere Kind zu, für das Familienbeihilfe gewährt wurde. Ein Anspruch besteht nur dann, wenn das zu versteuernde Familieneinkommen im Kalenderjahr, das vor dem Jahr liegt, für das der Antrag gestellt wird, die Höhe von 55 000 Euro nicht überschritten hat. Der Mehrkindzuschlag ist für jedes Kalenderjahr gesondert beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt im Rahmen der (Arbeitnehmer-)Veranlagung zu beantragen. Der Mehrkindzuschlag wird vom nachfolgenden Familienbeihilferechner nicht erfasst.

Hier geht's zur Berechungstabelle, um eure Ansprüche festzustellen.
Berechnungstabelle

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