Skifahren, Adventmarkt, Apres-Ski
Welche Corona-Regeln im Winter gelten werden

Die neuen Winterregeln gelten ab 15. November und regeln alles zum Thema Skifahren, Apres-Ski, Adventmärkte und Co. | Foto: pixabay
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Um eine erfolgreiche Wintersaison zu ermöglichen hat die Bundesregierung einen 3-Stufen-Plan erarbeitet, der die Basis für die neuen Winterregeln bildet. Diese Verordnung gilt ab 15. November und regelt alles zum Thema Skifahren, Apres-Ski, Adventmärkte und Co.

ÖSTERREICH. Tourismusministerin Elisabeth Köstinger:

„In der Verordnung werden alle Regeln so umgesetzt, wie wir sie vor vier Wochen vereinbart haben. Sie soll am 15. November in Kraft treten und gibt den Betrieben die dringend notwendige Planungssicherheit. Urlaub in Österreich wird gewohnt schön und darüber hinaus auch sicher sein, dafür sorgen wir mit diesen Regeln.“

Hier geht's zu allen Regeln betreff Skifahren

Hier geht's zu allen Regeln betreff Adventmärkte

Die neuen Winterregeln im Überblick

Die neuen Winterregeln

Gastronomie und Beherbergung

* Stufe 1 (ab 200 belegten Spitalsbetten) gilt seit 15. September, wonach wie bislang die 3-G-Regelung gilt. Aber: Verkürzung der Gültigkeitsdauer der Antigen-Tests von 48 auf 24 Stunden.

* Ab Stufe 2 (ab 300 belegten Spitalsbetten) sind für Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe Antigen-Tests mit Selbstabnahme („Wohnzimmertests“) nicht mehr zulässig.

*Sollte Stufe 3 (ab 400 belegten Spitalsbetten) in Kraft treten, sind jegliche Arten der Antigen-Tests als Eintrittsnachweis nicht mehr zulässig

*Zum Schutz von Mitarbeitern und Gästen wird Testprogramm „Sichere Gastfreundschaft“ verlängert (PCR Tests 1xWoche)

Nachtgastronomie und Après-Ski

* Generell gelten für Après-Ski die gleichen Regeln wie für die Nachtgastronomie.

* In der aktuellen Stufe 1 müssen Gäste ein gültiges negatives PCR-Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesungsnachweis vorweisen.

* Für Betriebe der Nachtgastronomie sowie Après-Ski wird ab der Stufe 2 die 2-G-Regel (geimpfte und genesene Besucher erhalten Zutritt – Wegfall von Testungen) eigeführt.

* Auch Gemeinden können nun strengere Maßnahmen wie reduzierte Sperrstunden und Pausensperrstunden verabschieden.

Seilbahnen

* Stufe 1-3: Tragen einer FFP2-Maske in geschlossenen oder abdeckbaren Fahrbetriebsmitteln (Gondeln, Kabinen, abdeckbaren Sessellifte) sowie in geschlossenen Räumen der dazugehörigen Stationen.

* Ab Saisonstart 15. November 2021 Einführung der 3-G-Regel

* 3G-Nachweis soll beim Ticketverkauf kontrolliert werden

* Bei Saisonkarten erfolgt eine Freischaltung der Skikarten nur für den Zeitraum der Gültigkeit des jeweiligen Nachweises

* Auch Gemeinden können nun strengere Maßnahmen wie reduzierte Sperrstunden und Pausensperrstunden verabschieden.

* Wurden Saisonkarten bereits vor Inkrafttreten dieser Verordnung verkauft, ist der Sorgetragungspflicht jedenfalls erfüllt, wenn etwa die Karte gesperrt und der 3G-Nachweis im Zuge der erneuten Freischaltung kontrolliert wird.

* Werden die vorgeschriebenen Maßnahmen nicht eingehalten, sind die Seilbahnunternehmen von ihrer Beförderungspflicht entbunden – dazu erfolgt ein Rundschreiben der obersten Seilbahnbehörde

Advent- und Weihnachtsmärkte

*Für Advent- und Weihnachtsmärkte als Gelegenheitsmärkte und nicht nur reine Warenmärkte, braucht es für den Zutritt einen 3-G-Nachweis.

* Die Kontrollpflichten sollen nicht überspannt werden.

* Bänderausgabe statt einer Einzäunung ist nun als Option eingeführt. D.h.: Bänderausgabe bei definierten Kontrollpunkten außerhalb bzw. innerhalb des Marktareals

* Stichprobenartige Kontrollen sind vorgesehen. Die Kontrolle muss aber nicht durch Betreiber erfolgen.

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Die neuen Winterregeln gelten ab 15. November und regeln alles zum Thema Skifahren, Apres-Ski, Adventmärkte und Co. | Foto: pixabay
Die neuen Winterregeln gelten ab 15. November und regeln alles zum Thema Skifahren, Apres-Ski, Adventmärkte und Co.

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