Radarfallen bald auch für Telefonsünder

Radarfotos und Bilder aus anderen bildgebenden Überwachungsverfahren gelten voraussichtlich bald als Bestrafungsgrundlage. | Foto: Foto: ÖAMTC
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Ö. Voraussichtlich ab 1. September soll mit den "Alkolocks" ein alternatives Bewährungssystem für alkoholauffällige Lenker in einen fünfjährigen Probebetrieb gehen. Wer sich freiwillig ein Alko-Testgerät in sein Fahrzeug einbauen lässt und an Mentoring-Gesprächen teilnimmt, kann sich die Hälfte der Führerschein-Entziehungszeit ersparen.

Radarfotos als Beweis
Mit dem Tag der Kundmachung der 28. StVO-Novelle – der Termin ist bislang nicht bekannt – dürfen Fotos aus bildgebenden Überwachungsverfahren auch für die Bestrafung von Delikten jenseits von Geschwindigkeitsübertretungen verwendet werden. Dazu zählen laut ÖAMTC das Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung, unerlaubte Personenbeförderung, Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes, mangelnde Kindersicherung, Nichttragen eines Schutzhelms sowie die Beförderung einer unzulässigen Anzahl von Personen auf einem Motorrad oder Motorfahrrad.

Eine weitere absehbare Neuerung für 2017 betrifft das Verhindern der Weiterfahrt nach IG-L-Geschwindigkeitsüberschreitungen. Beim Überschreiten der durch das Immissionsschutzgesetz Luft verordneten Höchstgeschwindigkeit sollen Fahrzeugschlüssel abgenommen oder Radklammern angebracht werden. Ob dafür eine Mindestüberschreitung Voraussetzung sein wird, ist derzeit laut ÖAMTC noch in Diskussion.

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