Ab Sonntag
Was die neuen Corona-Regeln für Autofahrer bedeuten

Aktuell dürfen laut Corona-Regel nur 2 Personen in einer Sitzreihe Platz nehmen. | Foto: Archiv
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  • Aktuell dürfen laut Corona-Regel nur 2 Personen in einer Sitzreihe Platz nehmen.
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Die Bundesregierung legt neue Maßnahmen zur Eindämmung des Virus fest. Ab Sonntag treten die neuen Corona-Regeln Kraft. Die Verwirrung ist groß, was bedeutet das für die Verkehrsteilnehmer?

ÖSTERREICH. Besonders die Sechs-Personen-Regel ist von großer Bedeutung für Fahrgemeinschaften. Kann ich wie gewohnt mit meiner Fahrgemeinschaft mitfahren? Ändert sich was bei Car-Sharing?

In der ersten Verordnung wurde festgeschrieben, dass im eigenen PKW ein 1-Meter-Abstand einzuhalten sowie ab 1. Mai ein verpflichtender Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist, wenn sich eine haushaltsfremde Person im Wagen befindet. Im Juli wurde diese Verordnung wieder gelockert.

Zwei-Personen pro Sitzreihe

Ab Sonntag gibt es laut Verordnung eine Zwei-Personen-Regel pro Sitzreihe. „Genau bedeutet dies, dass pro Reihe inklusive dem Fahrer maximal zwei Personen sitzen dürfen. Dabei ist ausschlaggebend, ob diese im gleichen Haushalt leben oder nicht. Verwandtschaft alleine reicht nicht“, so ARBÖ-Jurist Martin Echsel. 

Ganz konkret bedeutet das: Es ist weiterhin erlaubt, das Nachbarkind mit zum Turnverein zu nehmen oder mit einem Freund oder Freundin gemeinsam zu Ausflügen zu fahren, allerdings dürfen eben nicht mehr als zwei Personen pro Sitzreihe unterwegs sein. Sollte das Auto nur über zwei Sitzreihen verfügen, darf eine vierköpfige Familie niemanden mehr mitnehmen. 

Beim Nutzen von Car-Sharing empfiehlt der ARBÖ das Lenkrad sowie die Gangschaltung vorm Benutzen des Fahrzeuges zu reinigen. | Foto: Neumayr
  • Beim Nutzen von Car-Sharing empfiehlt der ARBÖ das Lenkrad sowie die Gangschaltung vorm Benutzen des Fahrzeuges zu reinigen.
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Corona-Regeln und Fahrgemeinschaften

In Taxis, taxiähnlichen Betrieben und Massenbeförderungsmitteln gelten abweichende Bestimmungen. Hier ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht. 

„Private Fahrgemeinschaften können weiterhin ohne Bedenken gebildet werden und auch das Nutzen von Car-Sharing ist bedenkenlos möglich, sofern die Regelung eingehalten wird“, ergänzt Echsel. Jedoch empfiehlt es sich, vor dem Nutzen der Car-Sharing Autos das Lenkrad sowie die Gangschaltung vorm Benutzen des Fahrzeuges mit Desinfektionsmittel zu reinigen und auch die Hände so oft als möglich zu waschen.

Die neuen Corona-Maßnahmen ab Sonntag, 25. Oktober
Aktuell dürfen laut Corona-Regel nur 2 Personen in einer Sitzreihe Platz nehmen. | Foto: Archiv
Beim Nutzen von Car-Sharing empfiehlt der ARBÖ das Lenkrad sowie die Gangschaltung vorm Benutzen des Fahrzeuges zu reinigen. | Foto: Neumayr

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