Flüchtlinge in Ausbildung
800 Asylwerber dürfen Lehre abschließen

Foto: Pixabay, Symbolfoto
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Genau 786 Asylwerber befinden sich aktuell in Österreich in einem aufrechten Lehrverhältnis. Eine am Dienstag im Nationalrat zum Beschluss vorliegende Regelung soll nun diesen jungen Menschen helfen, ihre begonnene Ausbildung auch bei einem negativen Asylbescheid abzuschließen; Und zwar konkret durch eine Hemmung der Frist zur freiwilligen Ausreise.

ÖSTERREICH. Erst am Montag sorgte die drohende Abschiebung eines Afghanen, der sich in Österreich in seiner Ausbildung zum Sozialarbeiter befindet, für mediales Aufsehen. In letzter Minute konnte diese auf höchster  politischer Ebene noch abgewendet werden. Nun wird im Nationalrat für knapp 800 abgelehnte Asylwerber, die vor dem 1. September 2018 ihre Lehre begonnen haben, ein Ausnahmeregelung beschlossen. Die Frist für die Ausreiseverpflichtung beginnt dann erst mit dem Lehrabschluss zu laufen, das sieht der Antrag der ÖVP vor. 

Gilt nicht für straffällige Asylwerber

Für straffällig gewordene Asylwerber soll das Gesetz allerdings keine Anwendung finden. ÖVP-Sicherheitssprecher Karl Mahrer erläutert: „Wenn ein aufrechtes Lehrverhältnis besteht, soll die Frist zur freiwilligen Ausreise so lange gehemmt werden, bis das Lehrverhältnis beendet bzw. die Lehrabschlussprüfung abgelegt worden ist.“ Konkret ist vorgesehen, dass die – grundsätzlich 14-tägige – Frist zur freiwilligen Ausreise abgelehnter Asylwerber erst nach Ende des Lehrverhältnisses bzw. nach erfolgter Lehrabschlußprüfung und jedenfalls spätestens 4 Jahre nach Antritt des Lehrverhältnisses beginnt.

FPÖ stimmt nicht zu

Alle Parteien, außer die FPÖ, stimmen dem Antrag zu. Doch die Oppositionsparteien, also SPÖ, NEOS und 'Die Grünen', möchten weitergehende Erleichterungen.  So fordern  etwa 'Die Grünen', dass mehr Asylwerber von der Regelung einbezogen werden.  Die SPÖ ist für eine Öffnung der Rot-Weiß-Rot-Card. Damit sollten die Lehrlinge nach Abschluss eine Arbeitserlaubnis bekommen. Die  NEOS fordern, dass  – wie in Deutschland – nach dem Lehrabschluss zwei Jahre Aufenthalt dazu kommen.

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Ziaulrahman Zaland. | Foto: Lehrschwestern Haindorf

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