1. Februar
Ab Dienstag gilt in Österreich die Corona-Impfpflicht

Der Strafrahmen reicht von 600 bis 3.600 Euro. | Foto: Bohmann/PID
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Ab 1. Februar tritt in Österreich die allgemeine Corona-Impfpflicht in Kraft. Verweigerern drohen bis zu 3.600 Euro Strafe. MeinBezirk.at hat alle Eckpunkte zur Impfpflicht zusammengefasst. 

ÖSTERREICH. Die Corona-Impfpflicht gilt ab heute für alle Bürger ab 18 Jahren, die einen Wohnsitz in Österreich haben. Unter dem Begriff "Schutzimpfung gegen Covid-19 "wird eine aus derzeit drei Impfungen bestehende Impfserie verstanden. Ausnahmen zur Corona-Impfpflicht gibt es folgende:

Ausnahmen zur Impfpflicht:

  • Schwangere Personen
  • Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können
  • Genesene für die Dauer von sechs Monaten ab dem Tag des ersten positiven Tests. Die dafür notwendigen ärztlichen Atteste müssen im zentralen Impfregister eingetragen werden.

Kontrolliert wird ab März

Die Impfpflicht wird in drei Phasen eingeführt: In einer „Eingangsphase“ bis 15. März wird jeder Haushalt schriftlich über die Maßnahme informiert. Danach wird die Impfpflicht zum Kontrolldelikt, überprüft wird ab 16. März. 

Das Gesetz sieht dann vierteljährlich sogenannte "Impfstichtage" vor. Wer am jeweiligen Impfstichtag (ab 15. März 2022, dann alle drei Monate) keinen Impfnachweis oder keine Bestätigung für einen Ausnahmegrund erbringen kann, begeht eine Verwaltungsübertretung und muss mit einer Geldstrafe von bis zu 3.600 Euro rechnen. Alle erfassten Personen im Impfregister werden überprüft. Personen werden dann vierteljährlich aufgefordert, sich bis zum nächsten "Impfstichtag" impfen zu lassen oder die Ausnahme durch einen befugten Arzt ins Register eintragen zu lassen.

Vierteljährlich bis zu 3.600 Euro Strafe

Frühestens Mitte März wird es stichprobenartige Kontrollen durch die Polizei und gegebenenfalls Sanktionen geben. Wer keinen Beleg über eine Immunisierung vorlegen kann, muss diesen nachreichen – ansonsten drohen Strafen von bis zu 600 Euro. Wird nicht eingezahlt oder Einspruch erhoben, kommt es zu einem ordentlichen Verfahren. Bei diesem steigt die Strafe abhängig von der persönlichen Einkommenssituation auf bis zu 3.600 Euro. 

Ungeimpfte werden maximal viermal pro Jahr gestraft, und es werde keine Ersatzfreiheitsstrafen und keine Beugehaft geben, erklärte Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP). 

ELGA braucht für technische Umsetzung bis April 

Ab April, wenn es die Möglichkeit über ELGA gibt, werden Erinnerungsschreiben an Ungeimpfte verschickt. Die Regierung hat am Startzeitpunkt Anfang Februar festgehalten - die technische Umsetzung der Erfassung der Ausnahmen im nationalen Impfregister wird aber wohl erst frühestens ab April möglich sein. Das hat die zuständige ELGA GmbH bereits Anfang Jänner erklärt. Mehr dazu im Beitrag.

Wie lange gilt die Impfpflicht?

Das Gesetz könne außer Kraft gesetzt werden, wenn etwa die nächste Corona-Variante keine Gefahr mehr darstelle oder die Impfung laut Experten nicht mehr das richtige Mittel sei, hieß es. Dazu werde die Impfpflicht im Drei-Monats-Rhythmus von einer Kommission aus Rechtswissenschaftern und Medizinern geprüft.

Gilt die Impfpflicht auch für Touristen?

Touristen sind nach Angaben des Sozialministeriums nicht direkt von der Impfpflicht betroffen. Das COVID-19-Impfpflichtgesetz verpflichtet demnach nur alle in Österreich lebenden Personen ab 18 Jahren, die Corona-Schutzimpfung zum Schutz der öffentlichen Gesundheit in Anspruch zu nehmen.

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