Keine FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen
Anschober: "allerletzte Chance für eine Notbremsung"

Viele Bundesländer seien ebenfalls stark betroffen und würden in der Entwicklung nur 1-3 Wochen hinter Ost-Österreich liegen, so Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne). | Foto: Andy Wenzel/bka
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  • Viele Bundesländer seien ebenfalls stark betroffen und würden in der Entwicklung nur 1-3 Wochen hinter Ost-Österreich liegen, so Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne).
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Morgen, Donnerstag, tritt in der Lockdown für die Ostregion in Kraft. Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) appelliert am Mittwoch in einer Aussendung erneut an die Bevölkerung "die Osterruhe konsequent einzuhalten". 

ÖSTERREICH. Die neuen Prognosen würden eine dramatische Fortsetzung und Steigerung der Überlastung der Intensivabteilungen zeigen, wenn jetzt nicht wirksam gehandelt werden, hieß es am Donnerstag aus dem Gesundheitsministerium.  „Jetzt ist der allerletzte Zeitpunkt, die allerletzte Chance für eine Notbremsung", appelliert Gesundheitsminister Anschober. 

Für ganz Österreich wird bis 14. April ein Zuwachs der Patienten auf Intensivstationen auf 670 prognostiziert, davon für das Burgenland auf 25, für Niederösterreich auf 137 und für Wien auf 270. Wird die Trendwende nicht geschafft, so würde das für alle drei Bundesländer im Osten Österreichs eine dramatische Überlastung der Intensivstationen bedeuten. "Zum Vergleich: in der Akutkrise im Herbst lag der Höchststand auf den Intensivstationen der Ostregion bei 22 im Burgenland, bei 115 in NÖ und bei 162 in Wien".

Osterruhe einhalten

"Wir können diese dramatische Situation verändern, indem wir alle die Osterruhe konsequent einhalten, solidarisch sind und Verantwortung übernehmen, die Maßnahmen, wie Mindestabstand, FFP2-Masken und Testungen in den nächsten Tagen konsequent verwirklichen", betont Anschober. 

Die Bevölkerung könne so damit erreichen, dass jeder einzelne Betroffene in Österreich auch weiterhin nach einem Schlaganfall, einem schweren Verkehrsunfall, bei einem akuten Krebstumor oder eben für Covid 19-Schwerkranke eine ausreichende und hochqualitative Spitalsbetreuung in den Intensivstationen erhalten kann. "Jeder von uns kann in den nächsten Tagen und Wochen betroffen sein. Daher leisten wir mit der Osterruhe diesen Beitrag auch für uns selbst und unsere Liebsten”, appelliert Anschober.

Folgende Regeln gelten für die Osterruhe  für Wien , Niederösterreich und das Burgenland ab Donnerstag Null Uhr:

Ausgangsbeschränkung von 0-24 Uhr: Das Verlassen und der Aufenthalt außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs sind nur aus Ausnahmegründen erlaubt. Darunter fallen: 

• Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,

• Betreuung und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Ausübung familiärer Rechte und Erfüllung familiärer Pflichten

• Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens, wie insbesondere

• Der Kontakt mit dem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner oder der Kontakt mit einzelnen engsten Angehörigen (Eltern, erwachsene Kinder, Geschwister) bzw. einzelnen wichtigen Bezugspersonen

• Die Versorgung mit Grundgütern des täglichen Lebens

•Die Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen oder einer Testung auf COVID-19 im Rahmen von Screeningprogrammen.

• Berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke, sofern dies erforderlich ist

• Aufenthalt im Freien alleine, mit Personen aus dem gemeinsamen Haushalt oder einzelnen Angehörigen oder engen Bezugspersonen zur körperlichen und psychischen Erholung

Bei Zusammenkünften gilt generell die 1+1-Regel in geschlossenen Räumen als auch im Freien: Ein Haushalt darf sich mit maximal einer Einzelperson treffen. Erlaubt bleiben Fahrten zum Nebenwohnsitz .

Handel

• Geöffnet bleiben nur jene Geschäfte, die Güter des täglichen Bedarfs anbieten (etwa Supermärkte und Apotheken)

• Alle weiteren Geschäfte werden geschlossen

• Geöffnete Geschäfte dürfen nur jene Waren anbieten, die ihrem jeweils typischen Sortiment entsprechen.

• Click & Collect ist für alle Geschäfte möglich. Die Warenübergabe muss im Freien erfolgen.

Dienstleistungen und Gastronomie

• Schließung von körpernahen Dienstleistungsbetrieben (z.B. Frisören, Masseuren, Kosmetiksalons)

• Weiterhin möglich bleiben zumindest zweiseitig unternehmensbezogene Geschäfte (B2B).

• Die Regelungen für die Gastronomie bleiben unverändert: keine Konsumation vor Ort, Abholung von 6 bis 19 Uhr möglich, Lieferung 24/7

Kultur und Freizeit

• Schließung aller Freizeit- und Kultureinrichtungen, dies betrifft nun auch wieder Tierparks, Zoos und botanische Gärten sowie Museen, Kunsthallen, kulturelle Ausstellungshäuser, Bibliotheken, Büchereien und Archive.

Sport und Jugend

• Zusammenkünfte im Bereich Jugendsport und Jugendarbeit sind während der Osterruhe untersagt.

• Outdoor-Sportstätten dürfen weiterhin auch von Hobbysportlernbetreten werden, indoor nicht. Es gilt aber auch hier die 1+1-Regel.

Doch keine FFFP-2 Maskenpflicht am Arbeitsplatz

Die Ausweitung der FFP2-Maskenplicht auf Innenräume wird nun doch nicht wie geplant am 1. April in Kraft treten, wie das Gesundheitsministerium am Mittwoch bestätigt. Vorgesehen war für die Zeit des Lockdowns, für geschlossene Räume, in denen sich mehr als eine Person aufhält, eine FFP2-Pflicht zu „verankern“, erklärte Gesundheitsminister Anschober (Grüne).

Die Pflicht würde vor allem die Arbeitswelt betreffen, doch sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmervertreter hätten sich quergelegt. Das Gesundheitsministerium steht deshalb in Verhandlung mit den Sozialpartnern.

Mehr als 5.200 Personen werden gegen Covid-19 geimpft
Viele Bundesländer seien ebenfalls stark betroffen und würden in der Entwicklung nur 1-3 Wochen hinter Ost-Österreich liegen, so Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne). | Foto: Andy Wenzel/bka
Die Ausweitung der FFP2-Maskenplicht auf Innenräume wird nun doch nicht wie geplant am 1. April in Kraft treten. | Foto: privat

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