Corona-Pandemie
Ausnahmen für Risikogruppen bis Jahresende verlängert

Die Regierung hat die ÖGB-Forderung nach einer Verlängerung der Freistellung von Risikogruppen bis Ende des Jahres umgesetzt | Foto: Pixabay
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Die Schutzmaßnahmen für Erwerbstätige, die einer gesundheitlichen Risikogruppe angehören, wurden bisher monatlich verlängert und würden eigentlich Ende August auslaufen.

ÖSTERREICH. Die Ausnahmen werden nun vorerst bis Jahresende verlängert, hieß es in der gemeinsamen Aussendung des Gesundheitsministeriums und Arbeitsministeriums. Auf diese Weise sollen Personen mit einem Covid-19-Risikoattest bei der Arbeit geschützt werden. 

“Personen, die noch im Erwerbsleben stehen und ein sehr hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben, bedürfen eines besonderen Schutzes." Gerade im Herbst und Winter im Hinblick auf steigende Infektionszahlen sei ein "bestmöglicher Schutz das Gebot der Stunde”, sagte Gesundheitsminister Rudi Anschober (Grüne). Auch Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) begründete die Verlängerung damit, dass die Pandemie noch länger existieren würde, daher sei es wichtig, "die Rahmenbedingungen am Arbeitsplatz danach auszurichten”. Sind spezifische Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz oder das Arbeiten aus dem Home-Office nicht möglich, besteht weiterhin ein Anspruch auf eine bezahlte Freistellung.

Bedingungen für Risikogruppe

Die seit Mai bestehende Verordnung zählt alle Personen zu Risikogruppen, die mit „fortgeschrittenen funktionellen oder strukturellen chronischen Lungenkrankheiten, die eine dauerhafte, tägliche, duale Medikation benötigen", zu kämpfen haben. Dazu zählen pulmonale Hypertonien, Mucoviscidosen und zystische Fibrosen sowie COPD im fortgeschrittenen Stadium. Auch Personen mit chronischen Herzerkrankungen oder Krebserkrankungen fallen in die Risikogruppe.

„Wenn sonstige schwere Erkrankungen mit funktionellen oder körperlichen Einschränkungen vorliegen“, die einen ebenso schweren Krankheitsverlauf einer Coronavirus-Erkrankung annehmen lassen, sei eine Ausstellung eines Covid-19-Risikoattests im Ermessensspielraum des Arztes auch zulässig. 

Gesundheitsministerium veröffentlicht Verordnung für Risikogruppen

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