Ab 2026
Geflüchtete müssen bald fünftägigen Integrationskurs absolvieren

Die verpflichtenden Orientierungskurse für Geflüchtete in Österreich werden ab Anfang 2026 auf fünf Tage ausgeweitet. | Foto: Pixabay / Symbolbild
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  • Die verpflichtenden Orientierungskurse für Geflüchtete in Österreich werden ab Anfang 2026 auf fünf Tage ausgeweitet.
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Die verpflichtenden Orientierungskurse für Flüchtlinge in Österreich werden ab Anfang 2026 auf fünf Tage ausgeweitet. Nach Abschluss müssen Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte zudem eine zehn Punkte umfassende Integrationserklärung unterzeichnen – wer das nicht macht, muss mit Sanktionen rechnen.

ÖSTERREICH. Integration sei "keine Einladung, sondern eine Verpflichtung", das stellte die dafür zuständige Ministerin Claudia Plakolm (ÖVP) bei der Präsentation der Ausweitung der Integrationspläne am Donnerstag klar. Die Kurse, die ursprünglich acht Stunden dauerten und mittlerweile drei Tage umfassen, sollen künftig in fünf Modulen an fünf Tagen angeboten werden.

Diese decken Themen wie "Deutsch und Bildung", "Arbeit und Eigenverantwortung", "Staat und Demokratie", "Sicherheit und Zusammenleben" – inklusive Maßnahmen gegen Antisemitismus – sowie "Zugehörigkeit und Engagement" ab.

Integrationserklärung muss unterzeichnet werden

Dolmetscher-Leistungen werden in elf Sprachen angeboten, erklärt Roland Goiser, stellvertretender Direktor des Österreichischen Integrationsfonds. Das neue Modell soll bereits mit Anfang 2026 starten.

Integration sei "keine Einladung, sondern eine Verpflichtung", das stellte die dafür zuständige Ministerin Claudia Plakolm (ÖVP) bei der Präsentation. | Foto: Regina Aigner/BKA
  • Integration sei "keine Einladung, sondern eine Verpflichtung", das stellte die dafür zuständige Ministerin Claudia Plakolm (ÖVP) bei der Präsentation.
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Nach dem fünftägigen Kurs müssen die Teilnehmenden eine Integrationserklärung unterzeichnen. Damit verpflichten sich die Unterzeichnenden zu zehn Punkten. Unter anderem willigen sie mit ihrer Unterschrift ein, die Würde und Rechte anderer zu achten, Gleichberechtigung zu fördern, Deutsch zu lernen, sich um Arbeit zu bemühen und die Werte und Traditionen Österreichs zu respektieren. Bei Nichtbefolgung drohen Sanktionen von Sozialleistungsreduktionen über Verwaltungsstrafen bis hin zum Entzug des Aufenthaltstitels.

Nach Abschluss des Grundkurses ende die Integrationspflicht jedoch nicht: In den folgenden drei Jahren werden die Teilnehmer zu weiteren Fortbildungen eingeladen, teils verpflichtend, teils freiwillig. Geplant sind Workshops zu Gewaltprävention und Gleichberechtigung sowie Exkursionen zu Gedenkstätten oder Vereinen, die den Einstieg ins Ehrenamt erleichtern sollen.

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